Kurfürst Karl Philipp in Bayern [von der Pfalz] bekundet, dass er Johann Bernhard von Gemmingen, des verstorbenen Achilles Christophs Sohn, für diesen selbst und als Ältestem und Lehnsträger von dessen Bruder Eberhard und dessen Vettern Franz Ignatius, des verstorbenen Johann Gottliebs Sohn, Philipp Adam, des verstorbenen Johann Reinhards Sohn, Friedrich, des verstorbenen Hans Albrechts Sohn, Johann Christoph, des verstorbenen Johann Reinhards Sohn, Ernst Ludwig, des verstorbenen Weiprechts Sohn, Johann Adam, Karl Ludwig und Uriel, des verstorbenen Uriels Söhne, sowie Reinhard, Eberhard, Friedrich und Ludwig, der Söhne des verstorbenen Reinhards, allen von Gemmingen, ein Drittel am großen und kleinen Zehnt in Steiner und Kochertürner Gemarkung samt allen Nutzungen und Zugehörungen von wegen der Herrschaft Weinsberg zu Mannlehen verliehen hat.