Das Kloster Schönau verzichtet gegenüber Kurfürst Philipp von der Pfalz auf die 40 Pfund Heller jährliche Gült auf die Bede zu Weinheim, die ihnen für die Seelgerätstiftung Pfalzgraf Ruprechts II. und Beatrix' von Sizilien zustehen. Im Gegenzug verzichtet Philipp auf die Gült über 40 Pfund Heller als Ersatz für die Befreiung der Propstei zu Wiesenbach von Fron- und Spanndienst sowie Atzung, die das Kloster Schönau vom Kloster Ellwangen gekauft hat. Die zur Propstei gehörigen Güter und Nutzungen stehen dem Kloster Schönau zu. Sollte die Ablösung der erstgenannten Bede erfolgen, hat das Kloster die 40 Pfund wieder zu entrichten. Die Seelenmesse ist weiterhin gemäß dem Stiftungsbrief auszuführen. Bei pfalzgräflichen Jagdzügen nach Waldwimmersbach wollen die von Schönau diesen nur bis Neckarsteinach führen, so viel sie aber auf einspännigen Wägen ein Mal führen könnten, das wollen sie bis Waldwimmersbach führen. Jagdzüge von Bruchhausen nach Waldwimmersbach wollen sie ebenfalls führen. Den Schönauer Wagenleuten soll Kost und Futter wie bei anderen Atzungspflichtigen gestellt werden. Bede und Dienste auf andere Schönauer Güter sind von alldem nicht betroffen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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