Haug, Johannes, Cristoff und Felix Grafen zu Werdenberg und zum Haylgenberg als Selbstschuldner und Wolff von Honburg zu Kruwchenwiß, Hans Gremlich zu Menningen und Schultheiß, Bürgermeister, Räte und die ganze Gemeinde der Stadt Sigmaringen als Mitschuldner verkaufen an Jörg von Werenwag 50 fl. jährlichen Zins aus ihrem Hof Melchingen mit Ausnahme der drei Grundstücke, die der Gräfin Eleonore, geb. Markgräfin von Mataw, Gemahlin des Grafen Cristoff, zur Verweisung gesetzt sind. Bei säumiger Zahlung darf der Gläubiger von jedem Schuldner einzeln Einlager mit einem Pferd in Rüedlingen oder einem Ort im Umkreis von zwei Meilen verlangen, wobei für die Stadt Sigmaringen ein Ratsherr zu leisten hat. Gläubiger räumt den Schuldnern den Rückkauf mit halbjähriger Kündigungsfrist ein. - S 1-6: Die persönlichen Aussteller, S 7: Stadt Sigmaringen - "... uff dornstag nauch dem heylgen pfingstag" 1501. - Vidimus des Notars Johann Kaysersperger mit Signet, Siegel und Unterschrift - "Uff den dreyzehenden monatstag" [15]75.
Vollständigen Titel anzeigen
Haug, Johannes, Cristoff und Felix Grafen zu Werdenberg und zum Haylgenberg als Selbstschuldner und Wolff von Honburg zu Kruwchenwiß, Hans Gremlich zu Menningen und Schultheiß, Bürgermeister, Räte und die ganze Gemeinde der Stadt Sigmaringen als Mitschuldner verkaufen an Jörg von Werenwag 50 fl. jährlichen Zins aus ihrem Hof Melchingen mit Ausnahme der drei Grundstücke, die der Gräfin Eleonore, geb. Markgräfin von Mataw, Gemahlin des Grafen Cristoff, zur Verweisung gesetzt sind. Bei säumiger Zahlung darf der Gläubiger von jedem Schuldner einzeln Einlager mit einem Pferd in Rüedlingen oder einem Ort im Umkreis von zwei Meilen verlangen, wobei für die Stadt Sigmaringen ein Ratsherr zu leisten hat. Gläubiger räumt den Schuldnern den Rückkauf mit halbjähriger Kündigungsfrist ein. - S 1-6: Die persönlichen Aussteller, S 7: Stadt Sigmaringen - "... uff dornstag nauch dem heylgen pfingstag" 1501. - Vidimus des Notars Johann Kaysersperger mit Signet, Siegel und Unterschrift - "Uff den dreyzehenden monatstag" [15]75.
StAA, Fürststift Kempten Urkunden 6364
BayHStA, Personenselekt Cart. 501
Fürststift Kempten Urkunden
Fürststift Kempten Urkunden >> Fürststift Kempten Urkunden
1501
Fürststift Kempten, Archiv
Orig., Libell (10 Bl.), Papier, mit aufgedrücktem Siegel; mit Papierumschlag; restaurierungsbedürftig
Urkunden
deutsch
Registratursignatur/AZ: Kasten: 180; Lade: E; Nummer: 20
Werdenberg-Heiligenberg, Hugo Gf. v.
Werdenberg-Heiligenberg, Johannes Gf. v.
Werdenberg-Heiligenberg, Christoph Gf. v.
Werdenberg-Heiligenberg, Felix Gf. v.
Werdenberg-Heiligenberg, Eleonore Gfin. v.
Mantua, Eleonore Mkgfin. v.
Honburg zu Krauchenwies, Wolf v.
Gremlich v. Menningen, Hans
Werenwag, Jörg v.
Kaysersperger, Johann
Sigmaringen
Riedlingen (LK Biberach)
Notariat
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
30.04.2025, 08:56 MESZ