Abt Johannes von Fulda gestattet der einzigen Konventualin zu (Höchst) Hoest, Anna Geylinger, den Austritt aus dem Kloster nach Übergabe des Eigentums derselben an den Propst und setzt ihr eine jährliche Pension von 22 Maltern Frucht und 7 Gulden aus.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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