Richard, Erzbischof zu Trier, Kurfürst, schreibt an Graf Johann zu Sayn, Herrn zu Homburg, dass er ihn zum Bürgen für eine Summe von 4000 Gulden und 200 Gulden jährliche Pension dem Johann von Sayn Graf zu Witgenstein bestellt und bittet deshalb an die überschickte Hauptverschreibung sein Siegel hängen zu wollen, wogegen er ihm einen besonderen Schadlosbrief beilege.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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