Urkundlicher Bericht über die Rundreise der Äbtissin Irmegardis von Herford gen. "Widigensten" über die Meierhöfe des Stiftes in Westfalen begonnen am 5. Oktober: Die vier "Vorwerc" genannten Höfe "Hatlage", Didissen, Stighorst und Milse (in der Nähe von Bielefeld) haben ihr die erste Unterkunft im Kloster Claholt (Clarholz?) in der Diöcese Münster (?) bereitet; Stighorst und Milse damals wüst, für Hatlage (Hartlage) wartete Ritter Joh. de Busche für Didissen Bernhardus Top auf, 105 Pferde wurden in dieser Nacht gefüttert. Oktober 6. zog sie in Stochem ein und die Ritter Gottfried von Hovele und sein Sohn Hermann bewirtheten sie drei Tage und drei Nächte, wobei ein Streit wegen Ausübung der Hof- und Küchenämter durch das Gefolge der Äbtissin, die Dechantin Jutta von Loen, die Custodien Cunegundis de Herdenberge, die Canonissin Alheydis de Wildenberge, den Abt Albert von S. Pauli zu Paderborn (Abdinghof), Sigenandus Rector der Kirche von S. Maria auf dem Berge, Gerhard de Dehem ebdoma., den Presbyter Johann von Meleberge, Joh. de Buscho, Florentius de Quernhem und Eckehard de Lodere, Ritter, der Äbtissin Bruder Wernherus de Widigensten, Joh. de Gogravius und andere Ministerialen entschieden, die von Hövels mit den Lehen belehnt wurden, unter Wahrung der "Hergewedes". Da sie die Unterkunft für eine 4. Nacht verweigern erhalten sie eine Citation nach Herford. In Stochem empfängt sie in feierlicher Gerichtssitzung den Treueid der Litones, und wird ein Rechtsspruch gefunden, wonach die Zahl der von den villici unterzustellenden Pferde festgesetzt wird, für eventuelle Entschädigungen der Stiftsgüter Sorge getragen wird. Man verstand sich wieder zur Darreichung eines Talentes Pfeffer ferner eines Talentes Weihrauch für den Custoden der Kirche, womit man gezögert hatte, da kein Schiff nach Ludenstorpe (Leutesdorf a. Rhein) seit lange mehr hinauf gefahren, indem die Leute dort den Wein selbst getrunken; ausserdem werden andere Abgaben des Villicus in Stochem geregelt. Oktober 9. zog die Äbtissin in Münster ein, wo sie der münstersche Canonikus Borghardus, Rector der Herforder Kirche in Ibbenbüren mitsamt ihrem Gefolge beköstigen liess. Oktober 10. reiste sie nach "Schopingen", wo sie ihr villicus Theodericus de Lere zwei Nächte beherbergte. Der Rector der Kirche daselbst wartete ihr pflichtwidrig nicht auf. Oktober 12. kam sie nach Weteringen und es sorgte hier die Witwe des Ritters Conrad gen. Stric eine Nacht für sie; diese ward wegen Anmassung der Kirche in Wettringen von Seiten ihres Sohnes Petrus zur Rechenschaft gezogen. Lutbertus de Asbeke kauft die Verpflichtung zweier Nächte wegen des Hofes in Wettringen ab; dessen Bruder Hermannus, Ministerial der Kirche, trägt der Äbtissin seine Güter auf, ebenso dessen jüngerer Bruder, der einen Falken schenkt. Oktober 13. geht es nach "Rene" (Rheine) wo Rembert, der Pfarrer der Kirche daselbst die Sorge übernimmt. Oktober 14. wollte sie in ihrem Hof zu Ibbenbüren, aber auf Bitten des Grafen von Tecklenburg und der Gräfin ihrer Verwandten zu Liebe wendet sie sich nach oldentorpe (Aldrup?). Hier hat der villicus Lambertus Budde nichts vorbereitet, sie lässt ihn vorladen und reist weiter nach Lengerike (Lengerich) wo Wilhelm, der Pfarrer der Kirche, für sie sorgt. Oktober 15. kam sie nach Linen, wo sie Alradus de Veys ihr Villicus trefflich bewirthet. Der Villicus von Oldendorpe, ward hierhin zum zweiten Male vorgeladen. Der Pfarrer Hermann von Linen kauft die Bewirtung für eine Nacht ab. Oktober 16. geht sie nach Ostenvelde, wo der Villicus Johannes die Bewirtung verweigert; er wird nach Herford citirt. Lambertus Budde reinigt sich unter der Linde bei Iburg durch einen Eid, dass er nur wegen der Fehde des Grafen von Tecklenburg, dessen Droste er damals war, die Bewirthung unterlassen habe, die er dann für 2 Nächte abgekauft; ebenso kauft sich der Villicus in Ostenvelde, Johannes de Rene, indem er ein vollgültiges Hindernis nachgewiesen, ab. Der Besuch der zwei Höfe in Notenstede (Naterstedt) und Estorpe (Esdorf) wird verschoben. Alle Dienstleute der oben genannten Höfe haben den Teueid geleistet, die übrigen aber, deren Höfe "redemptionem" gegeben haben, sind zu diesem Zwecke nach Herford gekommen. Ausserdem sind die Dienstpflichten der Dienstleute den Villici gegenüber festgesetzt (Darunter die Nachtwachen erwähnt).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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