Graf Albrecht von Hohenlohe und Ziegenheim setzt eine Schlichtung zwischen Kurfürst Philipp von der Pfalz und Kilian von Stetten auf. Ursache für die Schlichtung war, dass Kilians Knecht Peter Stumpf (Stompff) mit anderen am 17. Februar 1483 vom Schloss Kocherstetten aus etliche Personen auf der pfalzgräflichen Geleitstraße zwischen [Schwäbisch] Hall und Sulzbach angegriffen, beraubt, tödlich verwundet und geschädigt hat, weshalb Kilian in Ungnade gefallen war und sich Philipp mit einem Heer nach Kocherstetten aufgemacht hat. Geregelt werden: 1. Kilian von Stetten soll den Haupttäter Peter Stumpf binnen Monatsfrist ins Gefängnis werfen, so dass er vor ein unparteiisches Gericht gestellt werden kann; ggf. soll er ihn danach Philipp überantworten. 2. Kilian muss Entschädigungen für das verlorene Gut leisten und die Verwandten der Getöteten entschädigen; die von diesen angesetzte Höhe der Entschädigung wird von den Räten des Pfalzgrafen gebilligt werden, wofür ein Tag zu Weinsberg festgesetzt wird. Wer dort ohne ausreichenden Grund nicht erscheint, dem ist Kilian von Seiten Philipps keine Entschädigung mehr schuldig. 3. Kilian soll sich sein Leben lang verpflichten, nichts gegen den Pfalzgrafen, dessen Erben, Fürstentum oder Untertanen zu unternehemen. 4. Wilhelm, Simon, Siegmund, Kaspar, Kilian, Wilhelm der Junge, Götz, Georg (Zurch), Hans und Gabriel von Stetten sollen sich gleichermaßen verschreiben, dass aus ihrem Schloss und dem Burgfrieden heraus dem Pfalzgrafen etc. kein Schaden geschehe. Sollte ein Knecht oder jemand aus ihrem Gesinde auf eigene Faust handeln, werden sie dafür sorgen, dass dieser seiner Strafe zugeführt wird, die anderen sollen aber ansonsten nicht dafür haften. [5.] Philipp wird seinen Feldzug abbrechen und die Verschreibung wird denen von Stetten keine Verletzung ihrer Ehre bringen. [6.] Albrecht hat von beiden Seiten die Zusagen zu dieser Schlichtung erhalten und ihnen jeweils diesen Schlichtungsbrief übergeben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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