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Gall Braun von Mussingen [Gde. Illerkirchberg/Alb-Donau-Kreis] bekennt, dass ihm der Ulmer Ratsältere Daniel Schad einen Hof in Mussingen und ein Gütlein zu Erbrecht verliehen hat. Dazu gehören Haus, Hofstatt, Stadel und Garten zwischen den Gütern des Johann Menrat und des Johann Taab sowie Äcker und Mähder. Dies wurde zuvor von Johann Molfenter bewirtschaftet. Er verpflichtet sich, den Hof und das Gütlein mit allen Zugehörungen in gutem Kulturzustand zu halten und davon jährlich 5 Imi Roggen und 5 Imi Hafer Ulmer Maß, 1 Pfund Heller Heugeld, 200 Eier, 4 Hühner und 1 Huhn nach Ulm zu liefern. Er oder seine Erben können ihr Erbrecht mit Zustimmung der Herrschaft an geeignete Personen verkaufen. Bei einem Besitzerwechsel steht der Herrschaft von dem bisherigen Inhaber 1 rheinischer Gulden als Weglöse und von dem neuen Besitzer dieselbe Summe als Handlohn zu.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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