Nachdem Johann Gnan, Wirt zu Lehr, aufgrund seiner Verschuldung gezwungen war, seine vom Wengenstift lehenrührige Sölde in Lehr zu verkaufen und das Lehen aufzusagen (haimbzuschlagen), verkaufen Prälat Augustin (Erath von Erathsberg), Dechant und Kapitel um 700 fl die Erblehensgerechtigkeit an der überschuldeten Liegenschaft, bestehend aus nach Anstößern näher beschriebenem Haus samt Hofreite, Stadel, Garten und vollen Gemeinderechten an Matthäus Rüehle zu Lehr "für frey, ledig und aigen". Der Käufer akzeptiert zugleich die Lieferung bestimmter jährlicher Gülten/Zinse, detailliert dargelegte Besitz-, Nutzungs- und Veräußerungsbedingungen, Dienstpflichten und die Unterwerfung unter die Niedergerichts-, Steuer- und Militärhoheit des Gotteshauses.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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