Johann von Ramsberg, Propst zu Hofen und Konventual des Klosters Weingarten, verleiht mit Zustimmung von Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, Thomas Spannagel und seiner Ehefrau Anna Schmid von Waggershausen sowie ihrem jüngsten Sohn bzw., wenn sie keinen haben, der jüngsten Tochter auf Lebenszeit Güter und Äcker auf dem Hochstraß, der Widenstraß, gegen Jettenhausen und am Egelsee, ferner Wiesen im Kaltenbrunnen, in den Oberwiesen am Sulzloch. Die Beliehenen müssen die Güter persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen sie nicht entfremden. Jährlich entrichten sie zu Martini 16 ß d, 1 Scheffel Kernen, 1 1/2 Scheffel Hafer, 4 Hühner, 30 Eier, alles in Ravensburger Maß und Währung. Die Beliehenen verlieren die Güter bei Verstoß gegen die Leihebedingungen, Heirat mit Ungenossamen oder wenn sie flüchtig und ungehorsam sind. Das Lehen muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. Beim Tod eines Beliehenen muß der nächste innerhalb eines Monats mit 1 fl rh das Lehen neu empfangen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner