Johann von Ramsberg, Propst zu Hofen und Konventual des Klosters Weingarten, verleiht mit Zustimmung von Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, Thomas Spannagel und seiner Ehefrau Anna Schmid von Waggershausen sowie ihrem jüngsten Sohn bzw., wenn sie keinen haben, der jüngsten Tochter auf Lebenszeit Güter und Äcker auf dem Hochstraß, der Widenstraß, gegen Jettenhausen und am Egelsee, ferner Wiesen im Kaltenbrunnen, in den Oberwiesen am Sulzloch. Die Beliehenen müssen die Güter persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen sie nicht entfremden. Jährlich entrichten sie zu Martini 16 ß d, 1 Scheffel Kernen, 1 1/2 Scheffel Hafer, 4 Hühner, 30 Eier, alles in Ravensburger Maß und Währung. Die Beliehenen verlieren die Güter bei Verstoß gegen die Leihebedingungen, Heirat mit Ungenossamen oder wenn sie flüchtig und ungehorsam sind. Das Lehen muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. Beim Tod eines Beliehenen muß der nächste innerhalb eines Monats mit 1 fl rh das Lehen neu empfangen.
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Johann von Ramsberg, Propst zu Hofen und Konventual des Klosters Weingarten, verleiht mit Zustimmung von Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, Thomas Spannagel und seiner Ehefrau Anna Schmid von Waggershausen sowie ihrem jüngsten Sohn bzw., wenn sie keinen haben, der jüngsten Tochter auf Lebenszeit Güter und Äcker auf dem Hochstraß, der Widenstraß, gegen Jettenhausen und am Egelsee, ferner Wiesen im Kaltenbrunnen, in den Oberwiesen am Sulzloch. Die Beliehenen müssen die Güter persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen sie nicht entfremden. Jährlich entrichten sie zu Martini 16 ß d, 1 Scheffel Kernen, 1 1/2 Scheffel Hafer, 4 Hühner, 30 Eier, alles in Ravensburger Maß und Währung. Die Beliehenen verlieren die Güter bei Verstoß gegen die Leihebedingungen, Heirat mit Ungenossamen oder wenn sie flüchtig und ungehorsam sind. Das Lehen muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. Beim Tod eines Beliehenen muß der nächste innerhalb eines Monats mit 1 fl rh das Lehen neu empfangen.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I U 1193
B 522 II U 1097
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I >> Urkunden
1551 Mai 12 (zinstag nach dem sonntag Exaudi)
21,9 x 54,5 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Schaden: Pergament fleckig
Aussteller: Johann von Ramsberg, Propst zu Hofen und Konventual des Klosters Weingarten
Empfänger: Thomas Spannagel und Ehefrau Anna Schmid von Waggershausen
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Aussteller: Johann von Ramsberg, Propst zu Hofen und Konventual des Klosters Weingarten
Empfänger: Thomas Spannagel und Ehefrau Anna Schmid von Waggershausen
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Hofen, Johann von Ramsberg; Propst
Ramsberg, Johann von, s. Hofen
Schmid, Anna
Spannagel, Anna
Spannagel, Thomas
Jettenhausen : Friedrichshafen FN
Ravensburg RV; Maß
Ravensburg RV; Währung
Waggershausen : Friedrichshafen FN; Einwohner
Waggershausen : Friedrichshafen FN; Flurstücke
Weingarten RV; Kloster, Konventual
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
15.04.2025, 13:29 MESZ
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