Klage gegen die Verletzung der Jurisdiktionsgewalt des jül. Vogts und Meiers in Aachen, der dem Weltlichen Hohen Gericht vorsitzt und das Recht zur Einstellung und Entlassung der Justizdiener, auch der Schultheißen, besitzt. Anlaß des Prozesses ist die Verhaftung des Schultheißen Gerhard Pütz und seine achtmonatige Gefangenhaltung im „Graß“ genannten Gefängnis. Gerhard Pütz sei lediglich seinen Amtspflichten nachgekommen, als er auf Antrag des Gerlach Rademechers, Kanonikers des Marienstifts in Aachen, von dessen Schuldner Ercken von der Wehr (Wehe) einen Karren mit zwei Pferden, einen Kessel und Brandkohlen pfändete.