Balthas Beck beurkundet, dass er von Michael Senft zu Schwäbisch Hall das Gut zu Ensingen, auf dem er (der Aussteller) jetzt sitzt, in Erbpacht empfangen hat, für das er sowohl dem Eigentümer und dessen Erben als auch dem Altar des heiligen Franziskus in der Veldnerkapelle zu Hall ewige Gülten von jährlich jeweils 2 lb h und einem halben Fastnachtshuhn entrichten muss. Auch namens seiner Nachkommen und Erben verspricht Beck, das Gut in gutem Stand zu erhalten, keine Bestandteile ohne Erlaubnis der Eigentümer zu veräußern, seine Abgaben pünktlich zu entrichten etc. Es folgen detaillierte Bestimmungen für den Fall der Nichterfüllung der Pächterpflichten, insbesondere der säumigen Abgabenzahlung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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