Bürgermeister und Rat der Stadt Bischofsheim (Bischoffßheim an der Thauber) bekunden, daß vor ihnen Anna gen. die Bremerin, Witwe von Peter Lucz, Bürgerin zu Bischofsheim, mit Zustimmung des Pfarrherrn und Altaristen einen detailliert beschriebenen Jahrtag für sich, ihre beiden verst. Gemahle Peter Goltschmid und Peter Lucz sowie deren Eltern gestiftet hat. Der Jahrtag soll, solange sie lebt, dienstags nach dem Sonntag der Heiligen Dreifaltigkeit oder an einem der folgenden Tage, nach ihrem Tod aber an ihrem Todestag oder innerhalb der folgenden acht Tage abgehalten werden. Christopherus Scriptoris, Pfarrherr, Johann Diczel, Frühmesser der neuen Altaristen und Altarist am St. Stephan-Altar, Wilhelm Sighart, Dekan und Altarist am St. Peter-Altar, Wilhelm Hawer, Altarist am St. Elisabeth-Altar im Spital, Johann Goel, Frühmesser der alten Frühmesse und Altarist am Liebfrauenaltar, Peter Stecher, Altarist am St. Katharinen-Altar, Heinrich Stecher, Altarist am St. Nikolaus-, Andreas- und Apollonia-Altar, Merten Goel, Altarist am St. Margarethen-Altar, Friedrich Virnhorn, Altarist am Heiligkreuz-Altar bestätigen, daß sie diese Jahrzeit angenommen haben und versprechen sie einzuhalten. Für die Jahrzeit hat Anna 30 Gulden an barem Gold gestiftet, wofür eine jährliche Gülte von 1 1/2 Gulden zur Bestreitung des Jahrtags gekauft werden soll. Wird der Jahrtag nicht gehalten, können die Stifterin oder ihre Treuhänder und Erben die Summe von 30 Gulden zurückfordern.