Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass der zu Boppard geschehene Abschied [mit Johann I. von Pfalz-Simmern] vom 13.02.1494 (uff dorstag nach Dorothee) angenommen worden ist, wobei auch die Lösung von Schloss und Amt Naumburg (Nuenburg) "gescheen gewest" ist. Dabei wurde vereinbart, dass eine Vertragsurkunde, die seine Vettern, Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz (+) und Herzog Friedrich I. von Pfalz-Simmern (+) über die Lösung ausgestellt hatten und die in ein Kopialbuch abgeschrieben worden war, dem Aussteller bis zum nächsten St. Georgstag [23.04.] überantwortet werden sollte, andernfalls eine Gülte von 40 Gulden an Kurfürst Philipp heimfallen würde. Kurfürst Philipp versichert, dass sein Vetter ihm solcherlei Briefe zum heutigen Tag in seine Kanzlei gesendet hat, womit dem Artikel des Abschieds Genüge getan wurde.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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