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Schultheiß und Schöffen der Herrschaft Dreiborn bezeugen die althergebrachte allgemeine Zollfreiheit für Leinen- und Wollenarbeit, insbesondere Wolle, Garn, Leinen- und Wolltuch, in der Herrschaft Schleiden und den übrigen angrenzenden Graf- und Herrschaften. Ausf. Pap. Lacksiegel und Unterschrift des Philipp Franz von Harff zu Dreiborn. 3 Schöffenunterschriften.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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