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Staatliches Forstamt Horb (Bestand)
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Südwürttembergische Bestände >> Landwirtschaft und Forsten >> Forstämter >> Staatliches Forstamt Horb
1828-1960
Überlieferungsgeschichte
Behördengeschichte des Forstamts Sulz (alter Ordnung) - Revier Horb
Das Revier wurde durch höchsten Entschluß vom 29. Mai 1876 neu errichtet. Es erhielt vom Revier Tumlingen die Körperschaftswaldungen von Ahldorf, Altheim, Bildechingen, Bittelbronn, Börstingen, Entringen, Felldorf, Grünmettstetten, Horb, Ihlingen, Mühlen am Neckar, Mühringen, Nordstetten, Obertalheim, Rexingen, Rohrdorf, Untertalheim, Weitingen und Wiesenstetten (Wü 161/20 T 1 Nr.1). Bei der Auflösung des Amts Sulz am 22. Februar 1888 wurde das Revier dem Forstamt Wildberg zugeteilt.
Behördengeschichte des Forstamts Wildberg (alter Ordnung) - Revier Horb
Durch Entschließung vom 26. Dezember 1888 wurde das Forstamt Sulz aufgelöst. Das Revier Horb wurde dem Forstamt Wildberg zugeteilt (Wü 161/67 T 1 Nr.5). Das Revier bewirtschaftete 1888 die Körperschaftswaldungen in Ahldorf (mit Stiftung), Altheim (mit Stiftung), Bildechingen (mit Stiftung), Bittelbronn, Börstingen, Eutingen (mit Stiftung), Felldorf, Grünmettstetten, Horb (mit Stiftung), Ihlingen, Mühringen, Mühlen am Neckar, Nordstetten (mit Stiftung), Oberthalheim, Rexingen, Rohrdorf, Unterthalheim, Weitingen und Wiesenstetten (Übersicht über den Waldbesitz der Gemeinden, Stiftungen und sonstigen öffentlichen Körperschaften Württembergs, in: Wü 161/5 T 1 Nr.253). 1900 war es für Privatwaldungen in Ahldorf, Altheim, Bildechingen, Bittelbronn, Börstingen, Eutingen, Felldorf, Grünmettstetten, Horb, Ihlingen, Isenburg, Mühlen, Mühringen, Nordstetten, Rexingen, Rohrdorf, Wachingen, Wiesenstetten, Oberthalheim und Unterthalheim zuständig (Wü 161/20 T 1 Nr.3). Bei der Auflösung der Forstämter alter Ordnung 1902 wurde das Revier ein selbständiges Forstamt.
Behördengeschichte des Forstamts Horb (neuer Ordnung)
Durch Gesetz vom 19. Februar 1902 wurden die bisherigen Forstämter (alter Ordnung) aufgehoben (Regierungsblatt S.37). Durch die Bekanntmachung des Finanzministeriums vom 22. Februar 1902 betreffend die Forstämter neuer Ordnung wurde mit Wirkung vom 1. April an das Forstamt Horb (neuer Ordnung) errichtet (Staatsanzeiger S.409). Es erhielt den Sprengel des vorigen Reviers Horb zugeteilt sowie die Körperschaftswaldungen in Bierlingen und Wachendorf vom Revier Bodelshausen und die Körperschaftswaldungen in Bieringen und Sulzau vom Revier Rottenburg. Da Amt umfaßte daher lediglich Körperschafts- und Privatwald (Wü 161/29 T 1 Nr.19). Das Forstamt gehörte seit 1902 zum Forstverband Horb (Wü 161/30 T 1 Nr.18). Dem Forstamt waren Privatwaldungen in Ahldorf, Altheim, Bieringen, Bierlingen, Bildechingen, Bittelbronn, Börstingen, Eutingen, Felldorf, Grünmettstetten, Horb, Ihlingen, Isenburg, Mühlen am Neckar, Mühringen, Nordstetten, Rexingen, Rohrdorf, Sulgau, Wachendorf, Weitingen, Wiesenstetten (Oberamt Horb), Obertalheim und Untertalheim (Oberamt Nagold) zugeteilt (Einteilung der Forstbezirke in Absicht auf die Privatwaldungen im engeren Sinn, in: Wü 161/32 T 1 Nr.28). Folgende fideikommissarischen Forste lagen im Amtsbezirk: die Waldungen der Oberförsterei Neckarhausen der Fürsten von Hohenzollern-Sigmaringen auf Markungen Bierlingen, Binsdorf, Börstingen, Dürrenmettstetten, Erlaheim, Felldorf, Renfrizhausen, Sulz und Weitingen; die Waldungen der Schenken von Stauffenberg auf Markungen Baisingen, Bieringen-Hennenthal, Eutingen und Vollmaringen; die Waldungen des Freiherren von Münch auf Markungen Felldorf, Gündringen, Mühlen, Mühringen, Unterschwandorf und Wiesenstetten; die Waldungen der Freiherren von Ow-Felldorf auf Markungen Ahldorf und Bierlingen; die Waldungen der Freiherren von Ow-Wachendorf auf Markungen Bierlingen, Entringen und Wachendorf; die Waldungen der Freiherren von Raßler-Weitenburg auf Markungen Bieringen, Bieringen-Hennenthal, Bittelbronn, Börstingen, Obernau, Sulgau und Weitenbur g (Übersicht über die fideikommissarischen Forste in Württemberg und ihre forstpolizeiliche Zuteilung, in: Wü 161/3 T 1 Nr.234, Wü 161/20 T 1 Nr.3). 1913 bewirtschaftete das Amt Stiftungswaldungen in Ahldorf, Bierlingen, Bittelbronn, Börstingen, Eutingen, Grünmettstetten, Horb, Ihlingen, Salzstetten und Wachendorf (Wü 161/20 T 1 Nr.3). Seit 1921 war das Staatsrentamt Rottweil in kassenmäßiger Hinsicht für das Forstamt Horb zuständig (Wü 161/62 T 2 Nr.332). 1902 und 1926 unterstanden dem Amt folgende Markungen in forstpolizeilicher Hinsicht: Ahldorf, Altheim, Bieringen, Bierlingen, Bildechingen, Bittelbronn, Börstingen, Eutingen, Felldorf, Grünmettstetten, Horb, Ihlingen, Isenburg, Mühlen am Neckar, Mühringen, Nordstetten, Rexingen, Rohrdorf, Sulzau, Wachendorf, Weitingen, Wiesenstetten vom Oberamt Horb und Ober- und Untertalheim vom Oberamt Nagold (Wü 161/20 T 1 Nr.1). In all diesen Markungen lagen Privatwaldungen (Einteilung der Forstbezirke in Absicht auf die Privatwaldungen im engeren Sinn, in: Wü 161/32 T 1 Nr.28). Mit Wirkung vom 1. Oktober 1938 kam das Forstamt zum Forstverband Horb (Wü 161/30 T 1 Nr.20). Durch Schreiben der Württembergischen Forstdirektion vom 3. Februar 1941 wurde anstelle des Reichsnährstandsforstamts Horb das Staatliche Forstamt Horb Prüfstelle für die Waldungen der Privatwaldgenossenschaft Aichhalden (Wü 161/20 T 1 Nr.1). Das Reichnährstandsforstamt Horb wurde am 1. Oktober 1943 aufgelöst. Seine Zuständigkeiten hinsichtlich des Privatwaldes ging, soweit es sich um die Markung des Forstpolizeibezirks Horb handelte, an das Forstamt Horb über (Wü 161/20 T 1 Nr.1). Ab 1951 gehörte das Forstamt zum Forstverband Rottweil (Wü 161/30 T 1 Nr.39).
Bestandsgeschichte
Das vorliegende Findbuch beinhaltet die komplette Ablieferung T 1 des Forstamts Horb. Hier sind alle Akten der Behördenabgabe - ungeachtet der verschiedenen Provenienzen - erfaßt (Ablieferungsprovenienz). Die Bestellung der Akten erfolgt mit der Bestellsignatur Wü 161/20 T 1 Nr.###. Die im vorliegenden Findbuch verzeichneten Archivalien sind mit Akzession 39/1998 ins Staatsarchiv eingeliefert. Die Akten waren vom Unterzeichnenden vor Ort besichtigt und nach dem Bewertungsmodell des Schriftguts der Staatlichen Forstämter, Registraturschicht bis 1955 von Treffeisen und Füßler (abgedruckt in: Reinhold Schaal und Jürgen Treffeisen: Zur Bewertung und Aussonderung der Unterlagen der staatlichen Forstämter im Sprengel des Staatsarchivs Sigmaringen, in: Historische Überlieferung aus Verwaltungsunterlagen. Zur Praxis der archivischen Bewertung in Baden-Württemberg, herausgegeben von Robert Kretzschmar, 1997, Verlag W. Kohlhammer Stuttgart, S.275-291) als archivwürdig bewertet worden. Das Amt verwahrt noch einige archivwürdige Akten, die noch nicht die Archivreife erlangt haben.
Inhalt und Bewertung
Da das Forstamt keinen Staatswald verwaltet, fallen naturgemäß einige Aktengruppen von vorneherein weg. Lediglich der Bereich Forstpolizei ist gut dokumentiert; die Bereiche Statistik, Forstorganisation, forstliches Vereinswesen, Meteorologische Beobachtungen, Erhaltung und Berichtigung der Karten und Grenzen, Wirtschaftseinrichtung, Jagd- und Fischereipolizei und Vogelschutz sind zwar vorhanden, aber nur in spärlicher Form. Der Gesamtbestand der Ablieferung des Forstamts Horb umfaßt 0,4 lfd.m mit 23 Archivalien.