Otto, Erzbischof zu Trier, als vom + Gerhard Grafen zu Sayn für dessen Söhne Dieterich und Gerhard auf dem Totenbett erbetener Vormund und unter Mitwirkung des von ihm zu Mitvormundschaft erbetenen Wilhelm Grafen von Sayn, Herrn zu St. Agathenrode, auch mit Zuziehung der neben 8 Personen und etlichen anderen der neben 8 Personen und etlichen anderen der ehrbaren Ritterschaft und der Gräfin Mannen und Burgmannen, bewittumt die Witwe Gerhards, Anna von Solms, da sie mit ihrem Wittum nicht besorgt worden sei, mit dem Insitz im Schlosse Freusburg nebst Zubehör, Mannen und Burgmannen, mit dem Zehnten zu Engers und jährlichen 5 Fuder aus der Weingülte zu Brohl; item soll sie Stadt und Schloss Hofheim, vorbehaltlich der Ablösung mit 6000 Gulden lebenslang besitzen, sodann 3000 Gulden aus der Pfandschaft zu Vallendar erhalten, ferner 2000 Gulden oder den Nutz davon, die Erzbischof Werner ihrem Gemahl auf dem Trierschen Zolle zu Boppard verschrieben; auch soll sie die ihr von ihrer Mutter anerstorbenen Graf- und Herrschaften Falkenstein und Münzenberg lebenslang besitzen.
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Otto, Erzbischof zu Trier, als vom + Gerhard Grafen zu Sayn für dessen Söhne Dieterich und Gerhard auf dem Totenbett erbetener Vormund und unter Mitwirkung des von ihm zu Mitvormundschaft erbetenen Wilhelm Grafen von Sayn, Herrn zu St. Agathenrode, auch mit Zuziehung der neben 8 Personen und etlichen anderen der neben 8 Personen und etlichen anderen der ehrbaren Ritterschaft und der Gräfin Mannen und Burgmannen, bewittumt die Witwe Gerhards, Anna von Solms, da sie mit ihrem Wittum nicht besorgt worden sei, mit dem Insitz im Schlosse Freusburg nebst Zubehör, Mannen und Burgmannen, mit dem Zehnten zu Engers und jährlichen 5 Fuder aus der Weingülte zu Brohl; item soll sie Stadt und Schloss Hofheim, vorbehaltlich der Ablösung mit 6000 Gulden lebenslang besitzen, sodann 3000 Gulden aus der Pfandschaft zu Vallendar erhalten, ferner 2000 Gulden oder den Nutz davon, die Erzbischof Werner ihrem Gemahl auf dem Trierschen Zolle zu Boppard verschrieben; auch soll sie die ihr von ihrer Mutter anerstorbenen Graf- und Herrschaften Falkenstein und Münzenberg lebenslang besitzen.
340, U 10360
340 Grafschaft Sayn-Hachenburg
Grafschaft Sayn-Hachenburg >> Urkunden >> 6 1400 bis 1449 >> 6.2 1411-1420
1420 April 23
Pergament, 11 Siegel, wenig beschädigt, das 9. fehlt, deutsch, 2 Originale, wovon eins mehrere große Löcher und mangelhafte Siegel hat; 4 Abschriften
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: der gegeben ist zo Monthabur do man schreiff ... des nesten dinstages nach dem Suntage Misericord. dm.
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Nebenpersonen: Isenburg, Diether von, Herr zu Büdingen; Weis von Fauerbach, Gilbrecht, Ritter; Seelbach, Reinhard von; Sayn, Bertha von, Äbtissin von Kauffen; Stein Friederich vom, Ritter; Seelbach, Wilhelm von; Seelbach, Engelbrecht von; Zeppenfeld, Gilbrecht von
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Örtlichkeiten: Engers, Zehnt zu; Brohl, Weingülte daselbst; Hofheim, Schloss und Stadt; Vallendar, Saynsche Pfandschaft von Trier; Boppard, Zoll zu; Falkenstein, Grafschaft; Münzenberg, Herrschaft; Sayn, Grafschaft von; Montabaur
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Nebenpersonen: Isenburg, Diether von, Herr zu Büdingen; Weis von Fauerbach, Gilbrecht, Ritter; Seelbach, Reinhard von; Sayn, Bertha von, Äbtissin von Kauffen; Stein Friederich vom, Ritter; Seelbach, Wilhelm von; Seelbach, Engelbrecht von; Zeppenfeld, Gilbrecht von
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Örtlichkeiten: Engers, Zehnt zu; Brohl, Weingülte daselbst; Hofheim, Schloss und Stadt; Vallendar, Saynsche Pfandschaft von Trier; Boppard, Zoll zu; Falkenstein, Grafschaft; Münzenberg, Herrschaft; Sayn, Grafschaft von; Montabaur
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
17.06.2025, 14:07 MESZ