Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er Jakob Bargsteiner, Kastner zu Amberg, und seinen Gewerken die Grube am Reichenberg zu Daimbach genannt Reichengrube mit ihrem Zubehör verliehen hat. Er versichert ihnen den freien und ungehinderten Verkauf der Metalle, verzichtet auf das Vorkaufsrecht und befreit die Grube von allen Beschwerungen mit Ausnahme des Bergzehnten, den sie dem Aussteller, seinem Sohn Philipp und beider Erben ausrichten sollen. Die Grube soll dieselben Freiheiten genießen, die der Pfalzgraf dem Bergwerk durch Freibrief verliehen hatte. Darüber hinaus verleiht Kurfürst Friedrich dem Bargsteiner "das Lachner" [oder Lachern] zwischen dem Reichenberg und der Hadergrube mit derselben Freiheit.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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