Konrad Karg, derzeit Stadtammann zu Ulm, urteilt in dem Rechtsstreit: Ulrich Maier, Stift Wengenscher Erblehenbauer auf dem von Peter Berg erworbenen Hof zu St. Moritz (Kl.) ./. Propst Ulrich II. Kraft und den Konventualen Matthäus Zimmermann, die Vertreter des Augustinerchorherrenstifts St. Michael zu den Wengen, (Bekl.) wegen der vom Kläger behaupteten, von den Beklagten namens ihrer Untertanen zu Jungingen aber widersprochenen Berechtigung zur "Tratt" (Übertriebsberechtigung) und weiterer Nutzungsrechte in dem Gehölz "Geer" bei Jungingen, dass die Beklagten schuldig sind, Maier als Ersatz für die unterbundenen oder eingeschränkten Trieb- und sonstigen Nutzungsrechte im "Geer" vielerlei Nachlässe auf die jährlich zu entrichtenden Gülten zu gewähren; den Kaufbrief über seinen Hof soll Maier dem Gotteshaus aushändigen.