Andreas ("Endres") Schwicker ("Schwygker") von Roth ("Rot") [Gde. Pfaffenhofen a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm] bei Pfaffenhofen [a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm] bekennt, dass ihm der Ulmer Bürger Leonhard ("Lienhart") Bitterlin die Lehenmühle ("Lechmu/e/lin"] in Roth zusammen mit 3 Jauchert Äckern und 3 Tagwerk Mahd im Äschach zwischen Peter Fischer von Obenhausen [Gde. Buch/Lkr. Neu-Ulm] und der Rother Viehweide zu Erbrecht verliehen hat. Er verpflichtet sich, die Mühle mit ihren Zugehörungen in gutem Kulturzustand zu halten und davon jährlich 3 Pfund Heller, 3 Herbsthühner, 100 Eier und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm zu liefern. Er oder seine Erben können ihr Erbrecht an der Mühle an geeignete Personen veräußern, doch steht dabei der Herrschaft ein Vorkaufsrecht zu. Bei einem Besitzerwechsel hat der bisheringe Inhaber 5 Schilling Heller als Weglöse und der neue Besitzer dieselbe Summe als Handlohn zu entrichten.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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