Graf Eberhard I. von Württemberg (Wirtemberg) bestätigt, dass die von den Parteien erwählten Kompromissrichter Berthold von Mülhausen (Mülhusen) und sein Lehensmann Wolfram von Bernhausen (Bernhusen), der Ältere, den zwischen ihm und dem Kloster Bebenhausen über die Verlassenschaft des verstorbenen Priesters Heinrich Kalterstein von Stuttgart (Kalterstain von Stutgartun) entstandenen Streit dahin entschieden haben, dass ihm, dem Grafen, dessen Haus auf dem Markt zu Stuttgart (Stutgartun) samt Zugehörden, dem Kloster dagegen die Äcker, Wiesen, Weinberge und sonstige Verlassenschaft gehören sollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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