Graf Otto von Rietberg verträgt sich durch seine Bevollmächtigten Johann von Willen und Johann von Eden mit dem Sohne des Schulten zu Böckenförde wegen des mütterlichen Erbteils und der Pachtung des Hofes und der Mühle daselbst. Die Mühle selbst anzunehmen behält sich Graf Otto vor, falls er oder seine Nachkommen zu Eden Haus halten werden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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