Kurfürst Philipp von der Pfalz verleiht dem Hans Scheuermann zu Lambsheim, dessen Ehefrau Else und ihren Erben den Bauernhof zu Lambsheim mit Häusern, Scheunen, Ställen, Zugehörung und aufgelisteten Gütern in Lambsheimer, Weißheimer und Eyersheimer Mark unter detaillierter Nennung zahlreicher Bedingungen. Hans etc. leisten als jährliche Abgaben 100 Malter Korn und 10 rheinische Gulden, 2 Wagenladungen Heu und ein Drittel des Weinertrags an den Zollschreiber zu Oggersheim; sie verpflichten sich die Güter in gutem Zustand zu halten, die Grenzen und Marksteine regelmäßig zu überwachen und nicht mehr als 10 Pferde und 4 Fohlen auf die Weide zu lassen. Im Gegenzug erhalten sie in 40 rheinische Gulden zum Bau in den nächsten 3 Jahren sowie 50 Stück Bauholz aus den Wachenheimer Wäldern und 400 Gebinde Stroh vom Zehnten zu Lambsheim als Starthilfe. Ferner sind sie für diese Güter von Bede und Frondienst sowie vom Zehnten auf die Winterfrucht in Lambsheim befreit. Als Unterpfand geben Hans etc. ein Haus und Hof mit Zugehörung und Begriff sowie ein Gärtlein und aufgelistete Güter, welche der Rat zu Lamsbheim auf einen Wert von 50 Gulden schätzt. Die Urkunde enthält eine Auflistung der Äcker, Wiesen und Weingärten in den genannten Marken unter Nennung von Größen und Anrainern.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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