Herzog Ludwig zu Württemberg verleiht dem Heinrich Körner von Sulz um 200 Gulden ein Fischwasser in Sulz im Neckar als Erblehen. Es handelt sich um das oberste Stück: vom unteren Pfandbronnen am Greblin, das vom Bronnen in den Neckar geht, wo der Aistaiger Bann und das Wasser des Friedrich Brennen enden und der Sulzer Bann anfängt, bis zum Wiel unter die Hohe Wiese, wo der Bronnenbach in den Neckar fließt. Der Verleiher quittiert die Summe. Der Belehnte hat jährlich 2 Gulden in die Kellerei Sulz zu bezahlen, bei Besitzerwechsel sind je 1 Gulden Weglösin und Handlohn fällig. Das Fischwasser, das steuerfrei ist, ist gut imstande zu halten, darf nicht geteilt und nicht belastet werden und kann beim Weiterverkauf vom Verleiher eingelöst werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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