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Herzogin Charlotte Dorothea Sophie von Sachsen-Weimar geb. Landgräfin von Hessen-Homburg verzichtet gemäß Brauch des Hauses Hessen auf alle Ansprüche
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Urkunden des Großherzoglich-Hessischen Hauses >> 1671 - 1894
Weimar 1703 August 23
Hessen-Darmstadt
Pergamentlibell, mit den Unterschriften der Herzogin und des Herzogs, des Hessen-Darmstädtischen Geheimen Rates und Oberamtmanns Persius v. Lonsdorf, des Sächsischen Geheimen Rates und Hofmarschalls Raab Georg v. Gaugreben und des Sächsischen Rates und Oberhofmeisters Georg Heinrich v. Brandenstein sowie fünf angehängten Siegeln
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Herzogin Charlotte Dorothea Sophie von Sachsen-Weimar geb. Landgräfin von Hessen-Homburg verzichtet gemäß Brauch des Hauses Hessen auf alle Ansprüche
Vermerke (Urkunde): Siegler: Unterschrifts- und Siegelankündigung der Ausstellerin mit dem Sekret-Siegel. Zustimmungserklärung Herzog Johann Ernst III. von Sachsen-Weimar, mit Unterschrifts- und Siegelankündigung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.