Suchergebnisse
  • -1 von 4.959

Vor dem Straßburger Hofgericht bekennt Johannes gen. Burkhards Hans von Ulm, dass der Johanniter-Kommende zum Grünenwörth zu Straßburg von genannten Gütern zu Ulm eine jährliche Gült von 2 Schilling Straßburger Pfennigen und 2 Kapaunen sowie der Todfall zustehen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...