Vor dem Straßburger Hofgericht bekennt Johannes gen. Burkhards Hans von Ulm, dass der Johanniter-Kommende zum Grünenwörth zu Straßburg von genannten Gütern zu Ulm eine jährliche Gült von 2 Schilling Straßburger Pfennigen und 2 Kapaunen sowie der Todfall zustehen.