Papst Clemens V. stellt auf Bitten des Propstes und Konvents des Klosters Marsberg, Benediktinerordens, Paderborner Diözese, das Kloster, "insbesondere Zehnte, Ländereien, Besitzungen, Häuser, Weinberge und andere Güter" unter seinen Schutz und bestätigt diesen Besitz, unbenommen einer Neuregelung des Zehntrechts, auf einem Generalkonzil.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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