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Graf Friedrich von Henneberg beurkundet: Zwischen dem Komtur der Deutschordenskommende in Münnerstadt ("Munnerstat") Ulrich von Nürnberg und Johannes Schirb von Althausen ("Ethusen") war es zu Streitigkeiten wegen eines Ackers gekommen. Dieser Acker gehört zu der Hufe in Althausen, die derzeit Johannes Schirb bewirtschaftet. Er wurde aber schon vor längerer Zeit in einen Weinberg umgewandelt und aus der Hufe verliehen, wofür dieser ein jährlicher Zins von 11 Schilling Heller zu entrichten ist. Beide Parteien streiten nun um die Lehenherrschaft über diesen Acker. Graf Friedrich von Henneberg, der von beiden Parteien als Schiedsrichter in dieser Angelegenheit angerufen wurde, entscheidet nun, dass der jeweilige Komtur in Münnerstadt den Weinberg zu verleihen hat und den dabei fälligen Handlohn erhält. Der jährliche Zins von dem Weinberg ist aber an den jeweiligen Inhaber der Hufe zu entrichten. Der geben ist 1420 am fritage nach vnsir Frauwen tag Purificacionis. Aussteller: Graf Friedrich von Henneberg. Empfänger: Deutschordenskommende Münnerstadt

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Staatsarchiv Würzburg
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