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Pileus, Kardinalpriester von St. Praxedis, bestätigt auf Grund päpstlicher Autorität den Zisterzienserinnen zu Altmünster auf ihr Bitten eine Verfügung des + Erzbischofs Gerlach, wonach die Einkünfte, die der + Domkustos Heinrich von Bienbach ("Henricus von Byenbach") zur Dotierung und Gründung des Nikolausaltars in der Klosterkirche und zur Errichtung einer Vikarie daselbst bestimmt hatte, zum Unterhalt eines Beichtvaters des Klosters festgelegt worden sind. "Datum Francfordie Maguntine diocesis, Idus Septembris, pontificatus Urbani pape sexti anno secundo."

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