Gerth Stenhouwer zu Husum verpfändet zu Gunsten des kgl. Priesters der Vikarie St. Johannis Baptiste in der Kirche St. Marien zu Husum, Andreas Scutenborch, und aller seiner Nachfolger seine beiden Häuser zu Husum bei der Brücke zwischen Katharina, Witwe des Jürgen Scottes, und seiner Schwiegermutter unter Verpflichtung zu jährliche Rentenzahlung für die 10 rhein. Gulden, die sein Schwiegervater, der verstorbene Meister Bertholt Barscher, im Jahr 1496 von Hans Schulenborch empfangen hat. Mitsiegler: Lutke Holste und Meister Peter Süthfelt. d.d. 1521.
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Gerth Stenhouwer zu Husum verpfändet zu Gunsten des kgl. Priesters der Vikarie St. Johannis Baptiste in der Kirche St. Marien zu Husum, Andreas Scutenborch, und aller seiner Nachfolger seine beiden Häuser zu Husum bei der Brücke zwischen Katharina, Witwe des Jürgen Scottes, und seiner Schwiegermutter unter Verpflichtung zu jährliche Rentenzahlung für die 10 rhein. Gulden, die sein Schwiegervater, der verstorbene Meister Bertholt Barscher, im Jahr 1496 von Hans Schulenborch empfangen hat. Mitsiegler: Lutke Holste und Meister Peter Süthfelt. d.d. 1521.
LASH, Urk.-Abt. 185 Nr. 648
Urk.-Abt. 185 Nr. 155a
Urk.-Abt. 185 Stadt Husum: Stadt Husum
Urk.-Abt. 185 Stadt Husum: Stadt Husum >> 1 Urkunden
1521
Enthält: Ausfertigung, Pergament, nur das Siegel des Lutke Holste ist erhalten
Verzeichnung
1521 Februar 19
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.01.2026, 12:50 MEZ