Papst Innozenz IV. an den Prior des Hl. Grabes und den Schatzmeister zu St. Guido in Speyer: Äbtissin und Konvent von Oberstenfeld, Augustiner Ordens, haben sich bei ihm beschwert, daß der Propst von Backnang, Engelhard (Keingelardus) von Weinsberg und andere Kleriker und Laien aus den Städten und Diözesen Worms, Würzburg und Speyer ihnen bei ihren Besitzungen und den ihnen geschuldeten Abgaben Eintrag tun. Er befiehlt ihnen daher, die streitigen Parteien zusammenzurufen, sie anzuhören und die Angelegenheit abschließend zu behandeln und die Entscheidung mit dem Mittel der Kirchenzucht zu bekräftigen. Falls sich die hierzu berufenen Zeugen wegen Bestechung oder durch Furcht entziehen, sollen sie ebenfalls mit dem Mittel der Kirchenzucht dahin gebracht werden, ein der Wahrheit entsprechendes Zeugnis abzulegen. Datum Lugduni. V. kalendas Decembris, pontificatus nostri anno quinto.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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