Friedrich [III.], Kurfürst und Markgraf von Brandenburg, erteilt seinem Küchenmeister Christoph Christan, dem er das heimgefallene sogenannten Klaus von Bellin'schen Anteilgut im Dorf Radensleben für seine Dienste geschenkt hat, seinen Konsens, das Gut nach Ablauf der Wiederkaufsfrist von den Erben des Oberstleutnants Hans Dietrich von Barsdorf einzulösen.