Bartholomäus Schölderlin, Stadtammann zu Riedlingen, Hans Kurtzin, Amtmann zu Altheim und Martin Haldner, Amtmann zu Grüningen, vergleichen als erwählte Schiedsleute zwischen Hans Fiest, Hans Müller und Sebastian Balinger, alle aus Andelfingen, die kurz zuvor auf Markg.Pflummern (in der Obrigkeit des Junkers Sebastian Speth)Hans Begk d.J. aus Andelfingen totgeschlagen hatten, und dem vorgen. Junker in der Weise, daß die Täter fortan ohne Verhinderung durch den Junker bei ihren Gütern bleiben, jedoch ihm 20 lb h Pönfall bezahlen sollen. Die A. geloben, die Artikel dieses Vergleichs zu halten. Sie waren unmittelbar nach dem Totschlag aus dem Land gewichen, auf die Klage von Hans Begk d.A., dem Vater des Erschlagenen, und seiner Freund schaft auf einem Rechtstag zu Zwiefalten von dem Junker Sebastian Speth als Totschläger deklariert worden. Durch dieses Urteil waren sämtliche Güter der Täter und "die Leiber" ihrer Verwandten dem Junker verfallen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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