Bartholomäus Schölderlin, Stadtammann zu Riedlingen, Hans Kurtzin, Amtmann zu Altheim und Martin Haldner, Amtmann zu Grüningen, vergleichen als erwählte Schiedsleute zwischen Hans Fiest, Hans Müller und Sebastian Balinger, alle aus Andelfingen, die kurz zuvor auf Markg.Pflummern (in der Obrigkeit des Junkers Sebastian Speth)Hans Begk d.J. aus Andelfingen totgeschlagen hatten, und dem vorgen. Junker in der Weise, daß die Täter fortan ohne Verhinderung durch den Junker bei ihren Gütern bleiben, jedoch ihm 20 lb h Pönfall bezahlen sollen. Die A. geloben, die Artikel dieses Vergleichs zu halten. Sie waren unmittelbar nach dem Totschlag aus dem Land gewichen, auf die Klage von Hans Begk d.A., dem Vater des Erschlagenen, und seiner Freund schaft auf einem Rechtstag zu Zwiefalten von dem Junker Sebastian Speth als Totschläger deklariert worden. Durch dieses Urteil waren sämtliche Güter der Täter und "die Leiber" ihrer Verwandten dem Junker verfallen.
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Bartholomäus Schölderlin, Stadtammann zu Riedlingen, Hans Kurtzin, Amtmann zu Altheim und Martin Haldner, Amtmann zu Grüningen, vergleichen als erwählte Schiedsleute zwischen Hans Fiest, Hans Müller und Sebastian Balinger, alle aus Andelfingen, die kurz zuvor auf Markg.Pflummern (in der Obrigkeit des Junkers Sebastian Speth)Hans Begk d.J. aus Andelfingen totgeschlagen hatten, und dem vorgen. Junker in der Weise, daß die Täter fortan ohne Verhinderung durch den Junker bei ihren Gütern bleiben, jedoch ihm 20 lb h Pönfall bezahlen sollen. Die A. geloben, die Artikel dieses Vergleichs zu halten. Sie waren unmittelbar nach dem Totschlag aus dem Land gewichen, auf die Klage von Hans Begk d.A., dem Vater des Erschlagenen, und seiner Freund schaft auf einem Rechtstag zu Zwiefalten von dem Junker Sebastian Speth als Totschläger deklariert worden. Durch dieses Urteil waren sämtliche Güter der Täter und "die Leiber" ihrer Verwandten dem Junker verfallen.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 7154
Nr. 4
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Urfehden >> 13. Band 13: Weinsberg - Winnenden, Stadt/ Amt / Vogtei/ Forst, auch außeramtliche Orte, Zwiefalter Forst, Speth'sche Besitzungen, Grafschaft Mömpelgard, einzelne Personen >> 13.6 Speth'sche Besitzungen
1531 September 25 (Mo v. Michael)
1 U
Urkunden
Siegler: 1) Bartholomäus Schölderlun 2) Hans Kurtzin
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 2 S.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 2 S.
Balinger; Sebastian
Begk, Hans d. A.
Begk, Hans d. J.
Fiest, Hans
Haldner; Martin; Amtmann
Kurtzin, Hans; Amtmann
Müller, Hans
Schölderlin; Bartholomäus
Speth, Sebastian
Altheim BC
Andelfingen : Langenenslingen BC
Grüningen : Riedlingen BC
Pflummern : Riedlingen BC
Riedlingen BC
Zwiefalten RT
Totschlag
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:29 MEZ
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- 13. Band 13: Weinsberg - Winnenden, Stadt/ Amt / Vogtei/ Forst, auch außeramtliche Orte, Zwiefalter Forst, Speth'sche Besitzungen, Grafschaft Mömpelgard, einzelne Personen (Gliederung)
- 13.6 Speth'sche Besitzungen (Gliederung)
Namensnennung 3.0 Deutschland