Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen am 13. Dezember 1635 für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute dem Lic. Johann Ahlertz, Ratsweinamtsherr, und Hermann Graeß als verordneter Vormund der minderjährigen Tochter des verstorbenen Bernhard Beermann oder dem Inhaber dieser Schuldverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 4 Reichstaler, zahlbar in termino Sanctae Luciae ab dem Jahr 1636 aus den Einkünften des Gruethauses, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 80 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Henrich Hollandt). Rückseitig Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments. Notar Bernhard Werdden bezeugt am 22. Dezember 1637, dass vor ihm die Eheleute Johann Claves und Maria Beermann erschienen und angaben, dass sie als Erben des verstorbenen Ratsverwandten Wilhelm Otterstedt eine Rentverschreibung vom 13. Dezember 1635 über 80 Reichstaler Kapital zediert und transportiert haben. Zeugen: Hermann Feist junior von Dülmen und Henrich Gotmann aus Wullen. Unterschriften des Notars sowie des Johann Claves und Marie Beermann. Wilhelm Otterstedt und Clara Kording bezeugen am 14. Februar 1642, dass Catharina Helßkamp, Witwe des Dr. jur. Henrich Boichorst, gewesener Bürgermeister der Stadt Münster, dem Konvent zu St. Franziscus binnen Münster 100 Reichstaler schuldig sei und zur Abfindung dieser Schuld eine Rentverschreibung vom 13. Dezember 1635 auf 80 Reichstaler Hauptsumme bei 4 Reichstaler jährlicher Zinsen, lautend auf das Gruethaus zu Münster, von Johann Claves und Maria Beermann zediert und transportiert habe