Christian Rembold, Müller in Roth [Gde. Pfaffenhofen a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm], bekennt, dass ihm der Ratsältere Johann Jakob Schad von Mittelbiberach [Lkr. Biberach] und Albrecht Krafft, beide Oberrichter und Ratsherren in Ulm, die sogenannte Lehenmühle in Roth zu Erbrecht verliehen haben. Dazu gehören noch 2,25 Jauchert Äcker und 3 Tagwerk Mahd. Er verpflichtet sich, die Mühle und ihre Zugehörungen in gutem Zustand zu halten und davon jährlich 3 Pfund Heller, 3 Herbsthühner, 100 Eier und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm zu liefern. Er oder seine Erben können ihr Erbrecht an der Mühle mit Zustimmung der Herrschaft an geeignete Personen veräußern, doch steht dieser dabei ein Vorkaufsrecht zu. Bei einem Besitzerwechsel stehen der Herrschaft von dem bisherigen Inhaber 3 Gulden als Weglöse und von dem künftigen Besitzer dieselbe Summe als Handlohn zu.