Schutz des Landschafts- und Ortsbildes am Bodensee sowie der Uferschutz, der Erlass einschlägiger ortspolizeilicher Vorschriften, die Veranstaltungen der Internationalen Arbeitsgemeinschaft zum Schutz des Bodenseeufers, der Landesobmann für Baden und der Regierungsbaurat E. Reisser in Konstanz sowie die Verleihung des Wassernutzungsrechts in Überlingen an die schweizerisch-amerikanische Stickerei-Industrie-Gesellschaft in Glarus zur Bodenseewasserentnahme und zur Abwassereinleitung in den Bodensee am 21. September 1929