Kurfürst Johann Georg IV. von Sachsen belehnt Johann Martin Luther aus dem Lehnsbesitz des Stifts Meißen mit dem Dorf Hohburg mit dem Erbkretzschmar, Pfarrlehn, der Schäferei, einer Mühle und dazu gehörenden Grundstücken und Rechten, dem Dorf Kapsdorf und dem halben Dorf Kleinzschepa wie sie zuvor Wilhelm von Lindenau sowie sein Vater gleichen Namens, Johann Martin Luther (Stiftsrat zu Wurzen), besessen haben als Weiberlehn. Ausgenommen werden einige Acker Wald, aufgezählt werden Dienste und Abgaben.

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Sächsisches Staatsarchiv
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