Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz und Bischof Reinhard I. von Worms bekunden, dass sie einen für neun Jahre gültigen Tauschvertrag (wechsel) über verschiedene Fischwasser geschlossen haben. Dem Pfalzgraf zustehen sollen die Seen und Fischwasser zu Neuleiningen (Lyningen), jene im dortigen Amt sowie die Altwasser um Ilvesheim (Ulfeßheim), die beide bislang in Gemeinschaft gebraucht haben, wogegen dem Bischof der bislang gemeinschaftliche genutzte große Woog bei Ladenburg zufällt. Jede Partei soll die Gewässer mit ihren Erträgen alleine für sich genießen und sie instand halten. Nach Ablauf der neun Jahre soll jede Partei die Hälfte der Baukosten des anderen übernehmen, wobei der Pfalzgraf seine Kosten zu Neuleiningen mit Wissen des dortigen Kellers, zu Ilvesheim mit Wissen des bischöflichen Kellers zu Ladenburg, der Bischof seine Kosten am Woog mit Wissen des kurpfälzischen Landschreibers zu Heidelberg anhand von Kerbzetteln und ähnlichem darlegen und anzeigen soll. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung des Vertrags als Chirograph. Die Vereinbarung geschah in Anwesenheit beider Fürsten sowie des Bischofs [und Kanzlers] Matthias von Speyer, des Hofmeisters Dieter von Sickingen und anderer Räte.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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