Körperverletzung an Ursula Hörmann in Hirschbach, begangen durch den dortigen Papierer Johann Bierdümpfel
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E 49/II Nr. 2313
E 49/II Holzschuher/Akten und Rechnungen
Holzschuher/Akten und Rechnungen
04.02.1777 - 26.02.1777
Enthält:
1777 Februar 4: Protokoll, Artelshofen.
Ursula Hörmann, Tochter des früheren Hammermüllers in Hirschbach, klagt gegen den dortigen Papierer Johann Bierdümpfel wegen Körperverletzung. Sie war durch den Amtsknecht nach Artelshofen zitiert worden. Bei der Rückkehr warf ihr Bierdümpfel den Gang nach Artelshofen vor. Er selber hatte ihretwegen an seinen Bruder (Johann Peter?) in Etzelwang geschrieben, er solle sich in Sicherheit begeben. Ursula Hörmann steht im Verdacht, schwanger zu sein, und Bierdümpfel befürchtete, sein Bruder könne damit in Verbindung gebracht werden.
Am selben Tag sagt der Amtsknecht Johann Bartholomäus Heinz aus, Bierdümpfel habe auch ihm gegenüber den Gang der Hörmann als unsinnig bezeichnet; darüber hinaus sagte er, hätte es ihn betroffen, so hätte er den Amtsknecht mit einem Messer über den Haufen geworfen. Bierdümpfel war zwar wie alle Tage also auch dießmalen von Brandwein gänzlich vollgesofen, aber seine unstatthaften Reden mussten dennoch angezeigt werden.
1777 Februar 11: Schreiben des Verwalters L(orenz) Hagendorn aus Artelshofen an Herrn (Ulrich Nikolaus) Volland in Nürnberg.
Die Versteigerung des Gutes des Fischers (Wolf) Deinzer steht bevor (s.u.).
Vor 14 Tagen kam das Gerücht über eine erneute Schwangerschaft (! s. Bemerkungen) der Ursula Hörmann, bis Lichtmeß bei dem Hammermüller (Hans) Prechtel in Hirschbach in Diensten, auf, weswegen sie zitiert und verhört wurde. Sie konnte nachweisen, dass eine Schwangerschaft nicht vorliegt. Zur Sicherheit ließ Schreiber aber ihre Habe bei ihrem bisherigen Dienstherrn beschlagnahmen.
Anbei obiges Protokoll.
1777 Febraur 26: Schreiben Hagendorns an Volland, wie vor.
In der Sache Hörmann wurde die Frau des Prechtel als Zeugin vernommen. Sie konnte die Schläge bezeugen, wusste aber nichts über den Anlass auszusagen. Der Amtsknecht benannte für seinen Teil den Wirt (Konrad) Meyer in Hirschbach und den Voit von Reicheneck als Zeugen.
Mit der Subhastation des Deinzerischen Guts wurde am Sonntag begonnen, indem man sie von 3 Kanzeln abkündigen ließ (der Fall in Nr. 1521).
1777 Februar 4: Protokoll, Artelshofen.
Ursula Hörmann, Tochter des früheren Hammermüllers in Hirschbach, klagt gegen den dortigen Papierer Johann Bierdümpfel wegen Körperverletzung. Sie war durch den Amtsknecht nach Artelshofen zitiert worden. Bei der Rückkehr warf ihr Bierdümpfel den Gang nach Artelshofen vor. Er selber hatte ihretwegen an seinen Bruder (Johann Peter?) in Etzelwang geschrieben, er solle sich in Sicherheit begeben. Ursula Hörmann steht im Verdacht, schwanger zu sein, und Bierdümpfel befürchtete, sein Bruder könne damit in Verbindung gebracht werden.
Am selben Tag sagt der Amtsknecht Johann Bartholomäus Heinz aus, Bierdümpfel habe auch ihm gegenüber den Gang der Hörmann als unsinnig bezeichnet; darüber hinaus sagte er, hätte es ihn betroffen, so hätte er den Amtsknecht mit einem Messer über den Haufen geworfen. Bierdümpfel war zwar wie alle Tage also auch dießmalen von Brandwein gänzlich vollgesofen, aber seine unstatthaften Reden mussten dennoch angezeigt werden.
1777 Februar 11: Schreiben des Verwalters L(orenz) Hagendorn aus Artelshofen an Herrn (Ulrich Nikolaus) Volland in Nürnberg.
Die Versteigerung des Gutes des Fischers (Wolf) Deinzer steht bevor (s.u.).
Vor 14 Tagen kam das Gerücht über eine erneute Schwangerschaft (! s. Bemerkungen) der Ursula Hörmann, bis Lichtmeß bei dem Hammermüller (Hans) Prechtel in Hirschbach in Diensten, auf, weswegen sie zitiert und verhört wurde. Sie konnte nachweisen, dass eine Schwangerschaft nicht vorliegt. Zur Sicherheit ließ Schreiber aber ihre Habe bei ihrem bisherigen Dienstherrn beschlagnahmen.
Anbei obiges Protokoll.
1777 Febraur 26: Schreiben Hagendorns an Volland, wie vor.
In der Sache Hörmann wurde die Frau des Prechtel als Zeugin vernommen. Sie konnte die Schläge bezeugen, wusste aber nichts über den Anlass auszusagen. Der Amtsknecht benannte für seinen Teil den Wirt (Konrad) Meyer in Hirschbach und den Voit von Reicheneck als Zeugen.
Mit der Subhastation des Deinzerischen Guts wurde am Sonntag begonnen, indem man sie von 3 Kanzeln abkündigen ließ (der Fall in Nr. 1521).
Archivale
Indexbegriff Person: Bierdümpfel, Johann
Indexbegriff Person: Bierdümpfel, Johann Peter
Indexbegriff Person: Deinzer, Wolf
Indexbegriff Person: Hagendorn, Lorenz
Indexbegriff Person: Heinz, Johann Bartholomäus
Indexbegriff Person: Hörmann, Ursula
Indexbegriff Person: Meyer, Konrad (Hirschbach)
Indexbegriff Person: Prechtel, Hans (Hammermüller Hirschbach)
Indexbegriff Person: Volland, Ulrich Nikolaus
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Vogteiliche Rechte
Indexbegriff Person: Bierdümpfel, Johann Peter
Indexbegriff Person: Deinzer, Wolf
Indexbegriff Person: Hagendorn, Lorenz
Indexbegriff Person: Heinz, Johann Bartholomäus
Indexbegriff Person: Hörmann, Ursula
Indexbegriff Person: Meyer, Konrad (Hirschbach)
Indexbegriff Person: Prechtel, Hans (Hammermüller Hirschbach)
Indexbegriff Person: Volland, Ulrich Nikolaus
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Vogteiliche Rechte
Artelshofen
Etzelwang
Hirschbach, Hammermühle
Hirschbach, Papiermühle
Reicheneck
Protokoll
Müller, Hirschbach
Papierer, Hirschbach
Klage
Körperverletzung
Schwangerschaft Gerücht
Schwangerschaft Verdacht
Amtsknecht Artelshofen
Bedrohung
Trunkenheit
Verwalter Artelshofen
Sekretär, Ebnerischer
Fischer
Versteigerung
Gut
Dienstmagd
Beschlagnahme
Zeuge
Wirt, Hirschbach
Vogt, Reicheneck
Kanzelabkündigung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.06.2025, 13:01 MESZ