Vor dem weltl. Richter Jakob übergibt Bruder Hertwin, als Schaffner von Altmünster, laut beigebrachter Vollmacht seines Klosters, die von der Äbtissin gesiegelt ist, durch seinen Mompar "Hennen Stoz zum Flershemer", "Richarte Hameiz" und seinen Erben zwei Gärten auf der Bleiche ("of der Bleyche") gen. "daz Vorteil" und einen Garten gen. das "Wiesen stucke", wie es Getze +, Mutter des Richart "Hameiz", innegehabt, gegen 3 Mark und 3 Kappen Zins, fällig dem Kloster je zur Hälfte auf die beiden Johannistage, die Kappen auf Martini. Zeugen: Wilhelm Butze, Herbert Brune und "Heintze Heintzen Schribers son". Unteilbarkeitsklausel. Mit Eid besagt vor Rorich von Sterrenberg, Kämmerer, Schultheiß Peter, und den Richtern Wilkin, Heinrich und Gottfried. "Actum et publicatum 1371, feria quarta in die sancti Sixti".
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