Schuldforderung. Die Appellanten legen Berufung ein gegen ein extrajudiziales Kontumazurteil, das ihnen die Bezahlung von zwei gegenüber ihrem Vater bestehenden Schuldforderungen über 2050 Rtlr. und 17000 Gulden auferlegte. Die Appellanten erklären, daß die Gegenpartei keinen Beweis für die geschuldeten Beträge vorgelegt habe, sondern sich nur auf ein von ihren Vormündern erstelltes Inventar berufe. Sie verweisen darauf, daß sie dagegen Widerspruch eingelegt hatten, und verlangen ein vor dem klev. Hofgericht als Vorinstanz geführtes Verfahren.
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Schuldforderung. Die Appellanten legen Berufung ein gegen ein extrajudiziales Kontumazurteil, das ihnen die Bezahlung von zwei gegenüber ihrem Vater bestehenden Schuldforderungen über 2050 Rtlr. und 17000 Gulden auferlegte. Die Appellanten erklären, daß die Gegenpartei keinen Beweis für die geschuldeten Beträge vorgelegt habe, sondern sich nur auf ein von ihren Vormündern erstelltes Inventar berufe. Sie verweisen darauf, daß sie dagegen Widerspruch eingelegt hatten, und verlangen ein vor dem klev. Hofgericht als Vorinstanz geführtes Verfahren.
AA 0627, 5437 - S 2313/7857
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VIII: S-T
Reichskammergericht, Teil VIII: S-T >> 1. Buchstabe S
1660 - 1664 (1644 - 1664)
Enthaeltvermerke: Kläger: Johann Paßman und Heinrich Bowman als Vormünder der Söhne des verstorbenen Johann Soli, spanischer Kommissar zu Geldern (Gelre) und Straelen, nämlich Hermann Wilhelm und Johann Lovys Soli, Uedem, (Bekl.) Beklagter: Gotthard (Goddart) Lemmen, Richter zu Uedem, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Paul Gambs 1660 - Subst.: Dr. Abraham Ludwig von Gulchen Prokuratoren (Bekl.): Dr. Jakob Friedrich Kuehorn 1660 - Subst.: Lic. Ulrich Daniel Kuehorn Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Justizräte der klev. Regierung 1646 - 1660 - 2. RKG 1660 - 1664 (1644 - 1664) Beweismittel: Acta priora mit Zeugenverhör (Bd. 2). Vollmacht des Gerrit Lemmen aus Krefeld für einen Schöffen der Stadt Kleve, niederländisch, 1659 (Q 17). Inventar der von Johann Soli hinterlassenen Güter und Schulden, 1646 (Q 21). Verzeichnis der Schulden des Johann Soli, 1663 (Q 31). Beschreibung: 2 Bde., 8 cm; Bd. 1: 106 Bl., lose, Q 1-13, Q 15-17, Q 19-31, Q 33, 4 Beilagen; es fehlen Q 14, Q 18, Q 32; Bd. 2: 257 Bl., geb., Q 12a.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:24 MESZ