Schuldforderung. Die Appellanten legen Berufung ein gegen ein extrajudiziales Kontumazurteil, das ihnen die Bezahlung von zwei gegenüber ihrem Vater bestehenden Schuldforderungen über 2050 Rtlr. und 17000 Gulden auferlegte. Die Appellanten erklären, daß die Gegenpartei keinen Beweis für die geschuldeten Beträge vorgelegt habe, sondern sich nur auf ein von ihren Vormündern erstelltes Inventar berufe. Sie verweisen darauf, daß sie dagegen Widerspruch eingelegt hatten, und verlangen ein vor dem klev. Hofgericht als Vorinstanz geführtes Verfahren.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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