Akten zur evangelischen Kirchenpolitik 1933-1935 (Band 15)
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Nachlass Buttmann, Rudolf 184
F XXII 281-300
Nachlass Buttmann, Rudolf
Nachlass Buttmann, Rudolf >> Nachlässe >> Nachlass Buttmann, Rudolf >> 6. Politische Tätigkeit
1934-1935
Enthält: 281. Buttmanns stenographische Abschrift eines Schreibens der Landesbischöfe der Bekennenden Kirche an Frick vom 29.11.1934: Warnung vor Müller, Versuch einer Wiederherstellung der Legalität der Reichskirche (Fricks handschriftliche Bemerkung "Nur so weiter!"; Übertragung des Stenogramms, masch., 2 Bl.); 282. Rundbrief des Landesbischofs Marahrens vom 30.11.1934: Erläutert und kommentiert die Vorgänge in Hannover in Form von Fußnoten zu den abgedruckten Texten Dr. Richters (15 S.); 283. Landesbischof Marahrens an Frick vom 3.12.1934: Übersendet zwei Verlautbarungen der neu gegründeten 'Vorläufigen Leitung der Deutschen Evangelischen Kirche' (2 Beilagen); 284. Pfarrer Klingler, Reichsbund der Deutschen Evangelischen Pfarrervereine, an Buttmann vom 5.12.1934: Übersendet ein Schreiben an Reichsbischof Müller vom 4.12.1934, in dem dessen Rücktritt gefordert wird; 285. Denkschrift von Dr. Lerche, am 5.12.1934 Buttmann übergeben und nur für diesen bestimmt: Wissenschaftliche Aufgaben der Deutschen Evangelischen Kirche und deren Durchführung (masch., 11 Bl.); 286. Äußerungen (Autoren: Dr. Fiedler, Flor, Krenzlin, Kotte, Müller-Dahlem; masch., 6 Bl.) zur Rechtslage der Deutschen Evangelischen Kirche vom 6.12.1934 aus Anlaß der Bekanntmachung des Reichsbischofs vom 27.11.1934 (KGBl. S. 221); 287. Landesbischof Marahrens an Buttmann vom 8.12.1934: Berichtet über das Urteil des Landgerichts Hannover, das die Einstweilige Verfügung von Dr. Richter und Hahn abgelehnt, Marahrens Vollmacht anerkannt, Senat für ungültig erklärt hat; 288. Oberkirchenrat Breit, Vorläufige Leitung der Deutschen Evangelischen Kirche, an die Theologische Fakultät der Universität Erlangen vom 10.12.1934 (Abdruck): Bittet um theologisches Gutachten über den Eid auf Hitler (siehe auch Nr. 298); 289. Buttmanns stenographische Abschrift des Schreibens von Landesbischof Marahrens, Vorläufige Leitung der Deutschen Evangelischen Kirche, an Frick vom 13.12.1934: Staatliche Äußerungen zur Kirchenfrage erschweren die Lage und unterstützen u.U. die Agitation der Deutschen Christen (mit Bemerkung Fricks; Übertragung des Stenogramms, masch., 4 Bl.); 290. Landesbischof Wurm übersendet am 13.12.1934 drei Dokumente zur kirchlichen Lage: Auszug aus einer Rede von Stadtrat Sauer, Stuttgart, vom 6.12.1934, Schreiben von A. Kirchner an Wurm vom 7.12.1934, Bittschreiben eines deutsch-amerikanischen Synodal-Komitees an Hitler vom 22.10.1934; 291. Württembergischer Kultusminister Mergenthaler an den Evangelischen Oberkirchenrat vom 17.12.1934 (Abdruck): Kritisiert das Vorgehen der Landeskirche gegen die Deutschen Christen; Unterstellung der Landeskirche unter die 'Vorläufige Leitung der Deutschen Evangelischen Kirche' und Kanzelverkündigung zu Ausführungen von Frick; 292. Oberst a.D. Schierlinger, Murnau, an Buttmann vom 20.12.1934: Dankt, daß Buttmann Prof. Mieckley empfangen hat, und bittet u.a. für sich und seine Frau um Aufklärung über die Deutschen Christen; 293. Pfarrer Dr. Harnisch an Buttmann vom 23.12.1934: Beklagt die Bevorzugung der Deutschen Christen durch den Staat, legt Abdruck seines Schreibens an Frick bei, in dem er dessen kürzliche Rede und die Verletzung des Grundsatzes der Nichteinmischung kritisiert; 294. Landesbischof Meiser an Buttmann vom 27.12.1934: Teilt Wortlaut eines Telegramms einer deutsch-christlichen Gemeinde an Dr. Kinder mit, in dem vom "Kompromißfrieden mit Staatsfeinden" (Bekennende Kirche) gesprochen wird; 295. Prof. Blehr (?), Saarbrücken, an Buttmann vom 30.12.1934: Sorge über die Propaganda der Deutschen Christen im Saargebiet, fügt in der Anlage ein Beispiel aus einem Rundschreiben der Deutschen Christen in Oldenburg, Nr. 3, bei; 296. Pfarrer Baumgärtner, Nürnberg, übersendet Abschrift seines Briefes an Hitler vom 31.12.1934: Tritt für Reichsbischof Müller und die Deutschen Christen ein (masch., 3 S.); 297. Landesbischof Marahrens legt Anfang Januar 1935 die Abschrift eines Schreibens vom 4.1.1935 (ohne Angabe des Adressaten) vor, ferner ein Memorandum in 5 Punkten über die "Grundsätze der Vorläufigen Leitung der Deutschen Evangelischen Kirche" und eine Denkschrift "Lage und Lösung der Kirchenfrage" (masch., 4 Bl.); 298. Oberkirchenrat Breit an Staatssekretär Pfundtner, Reichsministerium des Innern, vom 8.1.1935 (Abdruck): Bejaht den Eid auf Hitler (siehe auch Nr. 288 und 305); 299. Pastor Jungclausen an Buttmann vom 11.1.1935: Übersendet zum zweiten Mal die Denkschrift "Der Kirche Wiedergeburt" (lag bereits Nr. 279 bei, fehlt hier); 300. Oberkirchenrat Breit an Reichswehrminister von Blomberg vom 12.1.1935 (Abdruck): Versichert Loyalität zwischen Kirche und Nationalsozialismus
Akten
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:40 MESZ
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