Sigismund, Römischer König und König zu Ungarn, Dalmatien und Kroatien, sagt Friedrich [IV.] dem Älteren, Landgrafen zu Thüringen und Markgrafen zu Meißen, zu, dass der von jenem für den in seinen Landen für den König bewilligte dritte Pfennig von allen Gütern der Juden seinen Fürstentümern, Landen, Leuten, Herrschaften, Freiheiten, Herrlichkeiten, Rechten, Briefen und Privilegien unschädlich sein solle.

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Sächsisches Staatsarchiv
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