Der Knappe Bitter von Raesfeld (Raesfelde) bekundet, von seinem Herrn, Bischof Otto von Münster, als Burglehen die Burg (castrum) Ostendorf (Ostendorppe) im Kirchspiel Lippramsdorf (Lypperamestorppe), Ledig- oder Offenhaus (ligium seu patens castrum, openhus) des Bischofs und der Kirche, erhalten zu haben. In der nächsten, obersten Vorburg (suburbium) kann der Bischof neben dem Haus des Ausstellers ebenfalls ein Haus für einen Burgmann errichten, damit er und seine Kirche sich von der Burg aus gegen jeden Feind verteidigen können. Verwandte (consangwinei vel affines) des Ausstellers, die dieser dem Gericht des Bischofs, des Domkapitels, ihrer Getreuen und der münsterischen Kirche zuführen will, um dort ihr Recht zu nehmen, dürfen Bischof und Kirche von der Burg aus nicht angreifen oder belästigen; vielmehr werden sie den Aussteller und seine Erben gegen jeden Angreifer in ihrem Recht wie ihre Burgmannen und Getreuen in Stromberg (Stromberghe) und Nienborg (Nyenborgh) schützen. Ferner hat Bitter das Haus (domus) Tenderingh im Kirchspiel Hervest (Herveste) samt dem zugehörigen Zehnten und allen Rechten zu Lehen (titulo homagii) vom Bischof erhalten. Er verspricht treuen Dienst für die genannten Güter, wie sein verstorbener Vater, Herr Bitter, sie innehatte. Den genannten Hof kann der Bischof für 100 Mark münsterischer Pfennige zurückkaufen, die zum Erwerb anderer erblicher Güter zu verwenden sind, welche wiederum vom Bischof zu Lehen genommen werden müssen. Brechen Bitter oder seine Erben obige Abmachungen, sind auch Bischof und Kirche nicht mehr daran gebunden. Bitter kündigt für sich, seine Frau Jutta und seine Erben sein Siegel an. Datum in Castro Horstmar. die beati Jeronimi presbiteri