König Friedrich III. lädt Conrat von Lindenhorst, der von Heinrich von Lyn, Freigrafen zu Brackel, mit der Vollstreckung des westfälischen Freigerichtsurteils an Michel Beheim, Hanns Löffelholz, Burkhart und Martin Besler beauftragt worden war und dazu die Unterstützung der Stadt Nürnberg begehrt hatte, auf die Appellation Nürnbergs vor das königliche Hofgericht.