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A Rep. 550 Magistrat der vereinigten Residenzstadt Berlin (ab 1709) (Bestand)
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Landesarchiv Berlin (Archivtektonik) >> A Bestände vor 1945 >> A 2 Magistrat der Stadt Berlin >> A 2.1 Rat und Magistrat von Berlin, Cölln und den Vorstädten bis 1806
(1571) 1709 - 1806 (-1818)
Vorwort: A Rep. 550 Magistrat der vereinigten Residenzstadt Berlin (1709 - 1806/09)
1. Behördengeschichte
Mit dem königlichen "Reskript von Kombinirung der rathäuslichen Kollegien" vom 17. Januar 1709 wurden die Magistrate von Berlin, Cölln, Friedrichswerder/Friedrichstadt und Dorotheenstadt zu einer einheitlichen Behörde zusammengefasst. Der Magistrat der Residenz Berlin bestand aus vier Bürgermeistern, zwei Syndici (als festen Ratsmitgliedern), drei Kämmerern und zehn Ratsherren. Dieses ständige Kollegium war zuständig für Kirchen, Hospitäler, Schulen, Gerichtspflege und die Kämmereiverwaltung. Ab 1723 unterstand der Magistrat nicht mehr direkt dem König, sondern der Aufsicht der kurmärkischen Kriegs- und Domänenkammer, die 1726 einen Stadtpräsidenten mit der ständigen Kontrolle des Berliner Magistrats beauftragte. Das Polizeiwesen wurde ab 1742 einem königlichen Polizeidirektor unterstellt und von da an dem Magistrat mehr und mehr entzogen. Am 21. Februar 1747 trat das Rathäusliche Reglement der Residenzien Berlin in Kraft, welches 20 Magistratsmitglieder vorsah, darunter einen Polizeidirektor, zugleich Bürgermeister, der den Titel Stadtpräsident führte. Diesen ernannte der König direkt, während sich der Magistrat wie bisher selbst wählte und vom König lediglich bestätigt wurde. Der Magistrat gliederte sich in drei Kollegien, von denen eines für Stadtgericht, Kirchenpatronat und Innungswesen zuständig war und zwei sich um Kämmereiwesen und Haushalt kümmerten. Im Plenum wurden nur noch die wichtigsten Fragen beraten und die jährlichen Kämmereirechnungen, die der kurmärkischen Kriegs- und Domänenkammer vorgelegt werden mussten, verabschiedet. Die Polizeigewalt oblag allein dem Stadtpräsidenten (Polizeidirektor), das Armenwesen unterstand der königlichen Armendirektion.
Dieser verfügte schließlich eine vollkommen neue Stadtverfassung, in dem er mit dem am 17. Januar 1709 erlassenen "Reskript von Kombinirung der rathäuslichen Kollegien" die Magistrate der vier Städte miteinander vereinigte. Damit waren jedoch die Zersplitterung der Polizeiverwaltung und des Steuerwesens sowie die Sonderstellung der Eximierten und die Trennung der Innungen noch keineswegs beseitigt. 1710 wurde zwar ein Stadtgericht geschaffen, dessen Direktor einer der Bürgermeister war, doch behielten bis 1726 die Stadteile eigene Richter und Schöffen. Unter König Friedrich Wilhelm I. erhielt das öffentliche Leben der Stadt ein deutlich militärisches Gepräge, indem die Stellung des Gouverneurs gestärkt und die Magistrate durch königliche Befehle gelenkt und (oftmals mit unfähigen Personen) besetzt wurden.
Schließlich wurde die Stadt 1723 der Aufsicht der kurmärkischen Kriegs- und Domänen-kammer unterstellt. Diese führte zusammen mit dem königlichen Generaldirektorium in den folgenden Jahren eingehende Untersuchungen des städtischen Kämmereiwesens durch, was 1724 zu einer Neuordnung des Servicewesens und 1735 zur Trennung von Jurisdiktion und Polizeigewalt führte. 1726 bestellte die Kriegs- und Domänenkammer einen Stadtpräsidenten, der mit der ständigen Aufsicht und Berichterstattung über das Verwaltungshandeln des Magistrats beauftragt war. 1742 kam es zur Einsetzung eines königlichen Polizeidirektors, dem Magistratsmitglieder lediglich beigegeben und unterstellt wurden.
Das Generaldirektorium verfasste gemeinsam mit dem Stadtpräsidenten ein "Rathäusliches Reglement der Residenzien Berlin", das am 21. Februar 1747 durch den König in Kraft gesetzt wurde. Die nunmehr zwanzig Magistratsmitglieder unter Führung eines vom König ernannten Stadtpräsidenten (zugleich Bürgermeister) waren hauptamtlich tätig. Die Ratsstellen waren nun endgültig besoldete Ämter, die eine entsprechende fachliche Qualifikation erforderten. Der König und die Regierungsbehörden übten verschärfte Kontrolle über den Magistrat aus und bestimmten auch in Detailfragen. Die Viergewerke verschwanden praktisch aus dem öffentlichen Leben, insbesondere, da das Innungswesen durch die königlichen Generalprivilegien nunmehr einer einheitlichen Landesgesetzgebung unterworfen war. Die Verordneten der Bürgerschaft waren quasi nachgeordnete ausführende Beamte.
Die Magistratsverwaltung alten Stils endete mit der Besetzung Berlins durch französische Truppen im Jahre 1806.
Durch am 19. November 1808 in Kraft getretene Stein'sche Städteordnung wurde die Stadtverwaltung neu strukturiert. Im April 1809 fand die erste Berliner Kommunalwahl statt.
Bürgermeister und Stadtpräsidenten in Berlin
1709 - 1712 Johann Joachim Litzmann (Bürgermeister)
1709 - 1715 Joachim Friedrich Kornmesser (Bürgermeister)
1709 - 1733 Werner Thieling (Bürgermeister)
1709 - 1736 Ludwig Senning (Bürgermeister)
1712 - 1730 Johann Heinrich Schlüter (Bürgermeister)
1712 - 1722 Christian Friedrich Brimsleben (Bürgermeister)
1729 - 1722 Johann Christian von Hammerstein (Bürgermeister)
1723 - 1739 Gustav Friedrich Gerbet (Bürgermeister)
1724 - 1726 Ernst Holzendorf (Bürgermeister)
1726 - 1733 Simon Victor Hünicke (Stadtpräsident)
1733 - 1746 Carl David Kircheisen (Bürgermeister)
1735 - 1746 Heinrich Adam von Neuendorf (Stadtpräsident)
1746 - 1770 Carl David Kircheisen (Stadtpräsident und Polizeidirektor)
1771 - 1791 Johann Albrecht Philippi (Stadtpräsident und Polizeidirektor)
1791 - 1794 Johann Friedrich von Eisenhart (Stadtpräsident und Polizeidirektor)
1794 - 1804 Johann Philipp Eisenberg (Stadtpräsident und Polizeidirektor)
1804 - 1808 Johann Stephan Gottfried Büsching (Stadtpräsident und Polizeidirektor)
2. Bestandsgeschichte
Der Bestand vereint die noch vorhandene archivalische Überlieferung der Berliner Stadtverwaltung von diesem Zeitpunkt an bis zur Napoleonischen Besatzung (A Rep. 001-01 Comité administrativ) bzw. Wahl einer Stadtverordnetenversammlung (A Rep. 000-02-01) und Neubildung des Magistrats (bes. A Rep. 001-02 Generalbüro) nach der preußischen Städtereform von 1809.
Er umfasste vorerst nur Amtsbücher, die nach der Herauslösung aus dem sehr heterogenen alten Handschriftenbestand (des ehemaligen Stadtarchivs) im September 1998 von der Archivarin Frau Dr. Regina Rousavy unter dieser Repositur zusammengefasst wurden. Im Rahmen eines Praktikums wurden durch den Studenten Stephan Ridder im Februar 2007 ältere Akten der verschiedenen Magistratsverwaltungen diesem Bestand zugeordnet und mit der Software Augias.Archiv 8.1. verzeichnet. Im Rahmen eines Praxis-Semesters wurden durch den Studenten Andy Pohl im Januar 2014 die unbearbeiteten Edikte diesem Bestand zugeordnet und mit der Software Augias.Archiv 8.3. verzeichnet. Die Archivarin Kerstin Bötticher erfasste Akten aus dem Militärbüro (inklusive der Berliner Schützengilde) in diesem Bestand neu. Im Rahmen eines Praxis-Semesters wurden die übrigen Edikte, die Ausgabenbelege der Stadtkämmerei und Einzeldokumente aus der sogenannten Polenrückführung durch die Studentin Carmen Schwietzer im Dezember 2014 zugeordnet und mit der Software Augias 8.3. verzeichnet.
Im Juni 2016 wurden 193 Akten aus der Gewerbedeputation diesem Bestand zugeordnet, eine neue laufende Nr. muss noch vergeben werden.
[Hiermit werden Aktenkonvolute bezeichnet, die nach der Aktenrückführung aus den polnischen Lagerungsorten in den 1955er Jahren in das Berliner Stadtarchiv bis 1995 nicht weiter bearbeitet wurden.] Polenrückführung
Die ohnehin lückenhafte Überlieferung erlitt durch den Zweiten Weltkrieg einen weiteren bedeutenden Aderlaß. Das Gros der Altbestände wurde im Juli 1943 nach Schloß Lorzendorf im Kreis Namslau (Namystov) verlagert und von dort aus im Herbst 1944 nach Schloß Oberquell (Gaworzyce) im Kreis Glogau überführt. Die Bürgerbücher wurden nach Kietz bei Lenzen an der Elbe verbracht und fielen dort offenbar vollständig Plünderungen zum Opfer.
Die Verluste umfassen u.a.:
- Ratsabschiede (1713-1766)
- Rats- und Gerichtsprotokolle (1709-1771)
- Bürgerbücher und Bürgerprotokolle (1701-1850), darunter die Listen der Französischen Kolonie
- Stadtrechnungen (1711-1835).
Der Bestand umfasst nun 493 Aktenbände (24,70 lfm) mit der Laufzeit (1571) 1700 - 1842 (1872).
Er beinhaltet Eidebuch der Städte Berlin und Cölln (1571-1804).- Publikenprotokolle (1750-1795), Reskriptenbuch (1797-1799).- Abschiedebücher (1709-1771, lückenhaft).- Protokolle des Berliner Stadtgerichts (1729).- Rats- und Gerichtsprotokolle (1709-1780, lückenhaft).- Meldungen der Parochialkirchen über Geburten, Trauungen und Sterbefälle (1758-1790, lückenhaft), Geburtsbriefe (1717-1726, 1755) sowie Heirats-, Geburts- und Sterbestatistiken der Königlichen Residenz Berlin (1761-1807).- Polizeideputation.- Handelsaufsicht (Fischhandel) und Marktverwaltung.- Corpora bonorum (1714, 1718, 1753).- Schoßregister (1706-1790).- Verwaltung der Kämmereidörfer Waltersdorf und Stralau.- Kaufbriefbücher und -protokolle (1734-1760, lückenhaft).- Kämmereirechnungen (1724-1818, lückenhaft).- Ausgabenbelege der Stadtkämmerei.- Hebammen.- Militärsachen (1710-1807) und Schützengilde (1699-1783).
0,30 lfm liegen noch unerschlossen vor.
Zwischen 1991 und 1997 wurden zahlreiche Archivalien restauriert und sicherungsverfilmt. Diese Arbeiten müssen noch weiter fortgeführt werden. Aus konservatorischen Gründen werden lediglich Filme nur Nutzung herausgegeben. Bitte greifen Sie auch auf die zum Teil vorliegenden Quelleneditionen zurück. Originale werden nur in begründeten Ausnahmefällen vorgelegt.
3. Korrespondierende Bestände
Landesarchiv Berlin
A Rep. 000-02-01 Stadtverordnetenversammlung von Berlin (einzelne Altakten ab 1641)
A Rep. 001-02 Magistrat der Stadt Berlin, Generalbüro (einzelne Altakten ab 1717)
A Rep. 001-05 Magistrat der Stadt Berlin, Rathausverwaltung (einzelne Altakten ab 1652)
A Rep. 002 Magistrat der Stadt Berlin, Bürgerrechtsabteilung (einzelne Altakten ab 1717)
A Rep. 003-01 Königliche Armendirektion/Magistrat der Stadt Berlin, Armendeputation (einzelne Altakten ab 1693)
A Rep. 005-01 Magistrat der Stadt Berlin, Servis- und Einquartierungskommission (einzelne Altakten ab 1713)
A Rep. 005-02-01 Magistrat der Stadt Berlin, Grundeigentumsdeputation (einzelne Altakten ab 1697)
A Rep. 005-03-01 Magistrat der Stadt Berlin, Kämmereiverwaltung (einzelne Altakten ab 1773)
A Rep. 005-04 Magistrat der Stadt Berlin, Deputation für die Städtische Feuersozietät (einzelne Altakten ab 1696)
A Rep. 007 Magistrat der Stadt Berlin, Deputation für die städtischen Park-, Garten- und Baumanlagen (einzelne Altakten ab 1761)
A Rep. 010-01-01 Magistrat der Stadt Berlin, Städtische Hochbaudeputation (einzelne Altakten ab 1716)
A Rep. 010-01-02 Magistrat der Stadt Berlin, Städtische Tiefbaudeputation (einzelne Altakten ab 1687)
A Rep. 013-02-01 Magistrat der Stadt Berlin, Markthallendeputation (einzelne Altakten ab 1728)
A Rep. 016 Magistrat der Stadt Berlin, Gewerbedeputation (einzelne Altakten ab 1622);
A Rep. 020-02 Magistrat der Stadt Berlin, Büro für höhere Schulen (einzelne Altakten ab 1574);
A Rep. 231 Innungsbestände
F Rep. 237 Handschriftensammlung (hier: (a) Chroniken, (b) durch den Stadtarchivar Ernst Fidicin angelegte Sammelbände - Collectaneen - älterer Schriftstücke und Aktenfragmente)
F Rep. 238 Urkundensammlung
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Potsdam
Pr.Br.Rep. 2 Kurmärkische Kriegs- und Domänenkammer
4. Literatur- und Quellenverzeichnis
Christoph Benjamin Wackenrodes Corpus Bonorum des Magistrats der Königlichen Residentzien Berlin, 1771, hrsg. v. F. Brose, Berlin 1888 (Schriften des Vereins für die Geschichte Berlins, 24).
Beiträge zur Geschichte des Berliner Handels und Gewerbefleisses aus der ältesten Zeit bis auf unsere Tage - Fest-schrift zur Feier des 50jährigen Bestehens der Korporation der Berliner Kaufmannschaft am 02.03.1870. - Gebr. Unger (1870) Signatur: 00432
Berlin, März 2015 /Juni 2016 Dr. Regina Rousavy und Kerstin Bötticher
Bestand
Verwandte Verzeichnungseinheiten: LAB F Rep. 237 Handschriften
LAB F Rep. 238 Urkunden
LAB A Rep. 002 Magistrat der Stadt Berlin, Bürgerrechtsregistratur
LAB A Rep. 005-02 Magistrat der Stadt Berlin, Grundeigentumsdeputation
LAB A Rep. 016 Magistrat der Stadt Berlin, Gewerbedeputation
BLHA Pr.Br.Rep. 2 Kurmärkische Kriegs- und Domänenkammer
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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