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4/14 [Nr. 11]: Hans Kurz, Landschreiber zu Rothenburg a. N. gegen Achatius Wüest von Tübingen: Pferdehandel.
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UAT 4/ Akademischer Senat (I) und Akademisches Konsistorium
Akademischer Senat (I) und Akademisches Konsistorium >> Akademisches Konsistorium (1490-1607) >> Acta Consistorii academici, Bd. III (Nr. 7-16)
1538
Enthält: Bl. 134-138v: Klage des Johann Kurtz, königlicher Landschreiber zu Rottenburg a. N. (Anwalt Michel Cleber : MUT 57,76) gegen Achatius Wüest (Wiest), Student aus Bamberg (MUT 110,22: imm. 17.1.1538 zusammen mit seinem Burder Christoph) auf Zurücknahme eines an ihn verkauften, angeblich gesunden, tatsächlich "herdschlechtigen und ersteckten Rosses; Urteil fehlt, 1538 März 16 bis August 29.; Darin Bl. 135-136v: Klagschrift Kurtzens vom 16.3.1538: er bestellte durch Dr. med. Michael Rücker (Haller 1,306) Wüest mit dem verkäuflichen Ross nach Hirschau, wurde versichert, dass es keinen verborgenen Mangel habe, kaufte es um 16 fl., sah nach einiger Zeit, dass es ganz herdschlechtig und versteckt ist, verlangt daher Zurücknahme und Kostenersatz; Bl. 137-140: Antwort und Reconvention Wüests vom 29.3.1538: das Ross hatte keinen Fehler; Kurtz hat es besichtigt, beritten, abgekauft, ihm zum Heimreiten geliehen, nach 3 Tagen zurückbekommen und bezahlt und 7 Wochen ohne Klage gebraucht; inzwischen kann es überritten oder übertränkt worden sein; ist ein Ross ersteckt, so lässt sich das nicht verbergen. Jetzt hat er es um 16 fl. weiterverkauft, die Klage ist also unmöglich; er verlangt Ersatz für die Beleidigung, er habe den Fehler dolose verschwiegen; 141-144v: Replik Kurtzens: er kaufte das Ross am 14.1., seine Frau empfing und zahlte es als er amtlich weg war; als er am 17. oder 18. 2. heimkam, schrieb er an Wüest; niemand sagt, dieser habe den Fehler dolose verschwiegen, beim Wiederverkauf war er selbst nicht dabei, die Einklage der Standkosten bestehe dennoch zurecht; 145-148v (dieselbe Hd. wie 137-140v) Duplik Christoph Wüests (Wiest) (MUT 110,21, später Prof. iur., s. Zeller 447) als Anwalt seines Bruders: Kurtzens Frau und die Wiederverkäufer handelten gewiss in seinem Auftrag, dann aber musste er die Klage zurück ziehen.
Akte
Cleber, Michael (geb. um 1489)
Kurz, Hans (genannt 1538)
Rucker, Michael d.Ä. (1507-1561)
Wiest, Achatius (geb. um 1520)
Wiest, Christoph (um 1515-1559)
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.