Kreis Warendorf Amt für Planung und Naturschutz (Bestand)
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Kr WAF PLA Kr WAF PLA Kreis Warendorf Amt für Planung und Naturschutz
Kreisarchiv Warendorf (Archivtektonik)
1952-2012
Form und Inhalt: Kreisarchiv Warendorf, Bestand Kreis Warendorf Amt für Planung und Naturschutz
Provenienz und Bestandsbildner
Bestandsbildner des Bestandes "Kr WAF AfPuN - Kreis Warendorf, Amt für Planung und Naturschutz" ist das Amt für Planung und Naturschutz (Amt 61).
Das Amt 61 führt einen aktuellen Aktenplan (Stand 2015). Bei der Klassifizierung wurde ein Organisationplan von 2010 hinzugezogen. Der Bestand wird laufend erweitert, bewertet und verzeichnet. Der Umfang beträgt 687 Akten. Die inhaltlichen Schwerpunkte sind identisch mit den Aufgabenbereichen des Amtes für Planung und Naturschutz aus dem Organisationsplan von 2010.
Geschichte und Aufgaben des Bestandes "Amt für Planung und Naturschutz"
Mit der kommunalen Neugliederung, welche am 01.01.1975 in Kraft trat, wurde die "Planungsabteilung" als Amt 61 gegründet. Dieses Amt, keinem Dezernat zugeordnet, war zuständig für Flächennutzungs- und Bebauungspläne, sowie Immissionsschutz. Über die vorherige Zuständigkeit, in den Altkreisen Beckum und Warendorf, für zumindest einen Teil der Aufgaben des heutigen Amtes für Planung und Naturschutz lässt sich wenig sagen. Erst mit der Gründung der "Planungsabteilung" als Amt 61 tauchen diese Aufgaben u.a. auch in den Verwaltungsberichten auf. Vermutlich war das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), welches 1976 in Kraft trat, ein Auslöser für die Gründung dieser Abteilung.
Seit 1945 gab es bereits den Bereich der Kultur- und Heimatpflege. Darunter fiel auch der Naturschutz. Dabei berief man sich auf das Reichsnaturschutzgesetz. Insbesondere der Erhalt von Naturschutzgebieten und Naturdenkmälern stand im Vordergrund. Somit war Naturschutz eher Heimatschutz und damit Kulturpflege.
Aus der "Planungsabteilung" wurde am 01.05.1977 zum Teil das Sachgebiet "Referat für Strukturfragen" gegründet, dessen Aufgabengebiete die Bestandserfassung, Erstellung von Landesentwicklungspläne, Strukturförderung, Öffentlichkeitsarbeit und der Tourismus war.
Das Amt 61 wurde zwischenzeitlich wieder aufgelöst und Teile der Aufgaben wurden verlegt auf das Aufgabengebiet "Planungs- und Strukturfragen" im Amt 10, für welches das Dezernat I zuständig war. Diese Aufgaben waren die Entwicklungsplanung, Bestandserfassung, Städtebauförderung und der öffentliche Personennahverkehr. Die weiteren Aufgaben des heutigen "Amt für Planung- und Naturschutz" hatte das Amt 66 "Tiefbauamt" heute "Amt für Umweltschutz" inne. Dazu zählen der Natur- und Artenschutz, sowie die Durchführung von Wettbewerben, wie "Unser Dorf soll schöner werden".
1987 wurde dann das Amt 61 als "Amt für Landschaftsplanung" neugegründet, das heutige "Amt für Planung und Naturschutz".
Die Aufgaben des Amtes sind mit der Zeit vielfältiger geworden.
Übernommen hat das Amt 61 die Erstellung der Landschaftspläne, deren Ziel es ist die Natur und Landschaft zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln. Des Weiteren soll die Tier- und Pflanzenwelt bzw. deren Lebensraum erhalten werden. Zusätzlich wird ein Biotopverbundsysteme aufgebaut und die "Münsterländer Parklandschaft" gesichert.
Ferner wurde die Eingrünung des Kreises durch das Stellen kostenloser Pflanzen an Privatpersonen, sowie Vereine und Verbände übernommen. Daneben ist das "Amt für Planung und Naturschutz" auch für die eigene Bepflanzung von Grünanlagen zuständig.
Übernommen wurde ebenfalls die Aufgabe der Ausgabe von Nummernschildern für Reitpferde und die Aufgabenträgerschaft für den öffentlichen Personennahverkehr.
Neben den Aufgaben, die vorher andere Ämter und Sachgebiete ausgeführt haben, kamen im Laufe der Zeit neue Aufgabenfelder hinzu.
Zum einen wurde ein Kreiskulturlandschaftsprogramm gegründet, welches als Grundlage für den Vertragsnaturschutz dient. Es ist ein freiwilliges Programm, welches sich an Landwirtinnen und Landwirte richtet, die Teile ihrer Grundstücke, welche als bedrohte Lebensräume gelten, sichern, entwickeln und wiederherstellen möchten.
Neu ist ebenfalls die Aufgabe der expliziten Ausweisung von Naturschutzgebieten, sowie Naturdenkmälern.
Da insbesondere der Artenschutz Aufgabe des Amtes für Planung und Naturschutz ist wird der Handel von Tierarten vom Amt 61 kontrolliert. Zum Arten- und Habitatschutz zählt aber auch das Kompensationsflächenmanagement, welches geplante großflächige Bauten auf Konflikte mit Lebensräumen von Tieren und Pflanzen prüft.
Die Instandhaltung der Bildstöcke und Wegekreuze im Kreis Warendorf obliegt ebenfalls dem Amt 61.
Darüber hinaus führt das Amt 61 den Wettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" (früher "Unser Dorf soll schöner werden") durch. Dazu zählt auch der frühere Wettbewerb "Unser Betrieb soll schöner werden".
Neben den klassischen Verwaltungstätigkeiten arbeitet das Amt für Planung und Naturschutz mit Trägern externer Projekte zusammen.
So hat es die Geschäftsführung der Touristischen Arbeitsgemeinschaft (TAG) "Parklandschaft Kreis Warendorf", welche 1992 gegründet wurde, übernommen.
Ziel dieses Verbandes ist den Tourismus auf Kreisebene mit dem Dachverband Münsterland e.V. abzustimmen und zu fördern.
Daneben fördert das Amt für Planung und Naturschutz den Rad- und Pferde- bzw. Reittourismus auf Kreisebene.
Seit 1996 ist es Mitglied bei der EUREGIO und hat bei der Durchführung der REGIONALE 2004 mitgewirkt.
Klassifikation
Grundlage der erstellten Klassifikation war ein vorliegender Aktenplan von 2010.
Dabei wurden Struktur und Inhalt des Aktenplans, insgesamt stark ausgedünnt, übernommen. Die Erstellung der Klassifikation fand dabei ausschließlich anhand des Aktenplans statt, ohne Berücksichtigung der Registratur.
Bearbeitung des Bestandes
Die Bearbeiter des Bestandes sind im Nachhinein nicht mehr auszumachen, da ein ständiger Wechsel stattfand.
Eine Bewertung fand über einen längeren Zeitraum laufend statt und wird, ebenfalls laufend, fortgeführt. Die Erstellung eines Bewertungsmodels ist geplant.
Die letzte Bearbeitung fand im November 2017 statt.
Der gesamte Schriftverkehr zwischen dem Kreisarchiv Warendorf und dem Amt für Planung und Naturschutz sind unter dem Aktenzeichen 10 04 01 A XIV zu finden.
Die Akten wurden in der Archivsoftware AUGIAS verzeichnet.
Restaurierungsmaßnahmen waren nicht nötig.
Der Bestand steht zur Einsichtnahme im Lesesaal zur Verfügung. Zur Archivalienbestellung für die Benutzung im Lesesaal und zur Angabe in Veröffentlichungen ist aus diesem Bestand wie folgt zu zitieren:
KAW, Kreis Warendorf, Amt für Planung und Naturschutz Nr. ...
Warendorf, den 15.11.2017
Jannik Schröder
Provenienz und Bestandsbildner
Bestandsbildner des Bestandes "Kr WAF AfPuN - Kreis Warendorf, Amt für Planung und Naturschutz" ist das Amt für Planung und Naturschutz (Amt 61).
Das Amt 61 führt einen aktuellen Aktenplan (Stand 2015). Bei der Klassifizierung wurde ein Organisationplan von 2010 hinzugezogen. Der Bestand wird laufend erweitert, bewertet und verzeichnet. Der Umfang beträgt 687 Akten. Die inhaltlichen Schwerpunkte sind identisch mit den Aufgabenbereichen des Amtes für Planung und Naturschutz aus dem Organisationsplan von 2010.
Geschichte und Aufgaben des Bestandes "Amt für Planung und Naturschutz"
Mit der kommunalen Neugliederung, welche am 01.01.1975 in Kraft trat, wurde die "Planungsabteilung" als Amt 61 gegründet. Dieses Amt, keinem Dezernat zugeordnet, war zuständig für Flächennutzungs- und Bebauungspläne, sowie Immissionsschutz. Über die vorherige Zuständigkeit, in den Altkreisen Beckum und Warendorf, für zumindest einen Teil der Aufgaben des heutigen Amtes für Planung und Naturschutz lässt sich wenig sagen. Erst mit der Gründung der "Planungsabteilung" als Amt 61 tauchen diese Aufgaben u.a. auch in den Verwaltungsberichten auf. Vermutlich war das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), welches 1976 in Kraft trat, ein Auslöser für die Gründung dieser Abteilung.
Seit 1945 gab es bereits den Bereich der Kultur- und Heimatpflege. Darunter fiel auch der Naturschutz. Dabei berief man sich auf das Reichsnaturschutzgesetz. Insbesondere der Erhalt von Naturschutzgebieten und Naturdenkmälern stand im Vordergrund. Somit war Naturschutz eher Heimatschutz und damit Kulturpflege.
Aus der "Planungsabteilung" wurde am 01.05.1977 zum Teil das Sachgebiet "Referat für Strukturfragen" gegründet, dessen Aufgabengebiete die Bestandserfassung, Erstellung von Landesentwicklungspläne, Strukturförderung, Öffentlichkeitsarbeit und der Tourismus war.
Das Amt 61 wurde zwischenzeitlich wieder aufgelöst und Teile der Aufgaben wurden verlegt auf das Aufgabengebiet "Planungs- und Strukturfragen" im Amt 10, für welches das Dezernat I zuständig war. Diese Aufgaben waren die Entwicklungsplanung, Bestandserfassung, Städtebauförderung und der öffentliche Personennahverkehr. Die weiteren Aufgaben des heutigen "Amt für Planung- und Naturschutz" hatte das Amt 66 "Tiefbauamt" heute "Amt für Umweltschutz" inne. Dazu zählen der Natur- und Artenschutz, sowie die Durchführung von Wettbewerben, wie "Unser Dorf soll schöner werden".
1987 wurde dann das Amt 61 als "Amt für Landschaftsplanung" neugegründet, das heutige "Amt für Planung und Naturschutz".
Die Aufgaben des Amtes sind mit der Zeit vielfältiger geworden.
Übernommen hat das Amt 61 die Erstellung der Landschaftspläne, deren Ziel es ist die Natur und Landschaft zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln. Des Weiteren soll die Tier- und Pflanzenwelt bzw. deren Lebensraum erhalten werden. Zusätzlich wird ein Biotopverbundsysteme aufgebaut und die "Münsterländer Parklandschaft" gesichert.
Ferner wurde die Eingrünung des Kreises durch das Stellen kostenloser Pflanzen an Privatpersonen, sowie Vereine und Verbände übernommen. Daneben ist das "Amt für Planung und Naturschutz" auch für die eigene Bepflanzung von Grünanlagen zuständig.
Übernommen wurde ebenfalls die Aufgabe der Ausgabe von Nummernschildern für Reitpferde und die Aufgabenträgerschaft für den öffentlichen Personennahverkehr.
Neben den Aufgaben, die vorher andere Ämter und Sachgebiete ausgeführt haben, kamen im Laufe der Zeit neue Aufgabenfelder hinzu.
Zum einen wurde ein Kreiskulturlandschaftsprogramm gegründet, welches als Grundlage für den Vertragsnaturschutz dient. Es ist ein freiwilliges Programm, welches sich an Landwirtinnen und Landwirte richtet, die Teile ihrer Grundstücke, welche als bedrohte Lebensräume gelten, sichern, entwickeln und wiederherstellen möchten.
Neu ist ebenfalls die Aufgabe der expliziten Ausweisung von Naturschutzgebieten, sowie Naturdenkmälern.
Da insbesondere der Artenschutz Aufgabe des Amtes für Planung und Naturschutz ist wird der Handel von Tierarten vom Amt 61 kontrolliert. Zum Arten- und Habitatschutz zählt aber auch das Kompensationsflächenmanagement, welches geplante großflächige Bauten auf Konflikte mit Lebensräumen von Tieren und Pflanzen prüft.
Die Instandhaltung der Bildstöcke und Wegekreuze im Kreis Warendorf obliegt ebenfalls dem Amt 61.
Darüber hinaus führt das Amt 61 den Wettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" (früher "Unser Dorf soll schöner werden") durch. Dazu zählt auch der frühere Wettbewerb "Unser Betrieb soll schöner werden".
Neben den klassischen Verwaltungstätigkeiten arbeitet das Amt für Planung und Naturschutz mit Trägern externer Projekte zusammen.
So hat es die Geschäftsführung der Touristischen Arbeitsgemeinschaft (TAG) "Parklandschaft Kreis Warendorf", welche 1992 gegründet wurde, übernommen.
Ziel dieses Verbandes ist den Tourismus auf Kreisebene mit dem Dachverband Münsterland e.V. abzustimmen und zu fördern.
Daneben fördert das Amt für Planung und Naturschutz den Rad- und Pferde- bzw. Reittourismus auf Kreisebene.
Seit 1996 ist es Mitglied bei der EUREGIO und hat bei der Durchführung der REGIONALE 2004 mitgewirkt.
Klassifikation
Grundlage der erstellten Klassifikation war ein vorliegender Aktenplan von 2010.
Dabei wurden Struktur und Inhalt des Aktenplans, insgesamt stark ausgedünnt, übernommen. Die Erstellung der Klassifikation fand dabei ausschließlich anhand des Aktenplans statt, ohne Berücksichtigung der Registratur.
Bearbeitung des Bestandes
Die Bearbeiter des Bestandes sind im Nachhinein nicht mehr auszumachen, da ein ständiger Wechsel stattfand.
Eine Bewertung fand über einen längeren Zeitraum laufend statt und wird, ebenfalls laufend, fortgeführt. Die Erstellung eines Bewertungsmodels ist geplant.
Die letzte Bearbeitung fand im November 2017 statt.
Der gesamte Schriftverkehr zwischen dem Kreisarchiv Warendorf und dem Amt für Planung und Naturschutz sind unter dem Aktenzeichen 10 04 01 A XIV zu finden.
Die Akten wurden in der Archivsoftware AUGIAS verzeichnet.
Restaurierungsmaßnahmen waren nicht nötig.
Der Bestand steht zur Einsichtnahme im Lesesaal zur Verfügung. Zur Archivalienbestellung für die Benutzung im Lesesaal und zur Angabe in Veröffentlichungen ist aus diesem Bestand wie folgt zu zitieren:
KAW, Kreis Warendorf, Amt für Planung und Naturschutz Nr. ...
Warendorf, den 15.11.2017
Jannik Schröder
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.11.2025, 13:59 MEZ