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Solms, Druckschriften
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Enthaeltvermerke: darin: Deduktion 1342 "Species Facti mit kurtzer doch gründlicher Ausführung, daß das Fürstliche und Gräfliche Hauß Solms von denen besitzenden Reichs-Lehen, bey vorkommenden Collateral-Successions-Fällen, wie überhaupt, so auch ins besondere der jetzige Hochgräfliche Besitzer derselben einige Laudemien oder Anfalls-Gelder zu bezahlen nicht schuldig sey. Regenspurg, gedruckt bey Heinrich Georg Neubauer."; Deduktion 1343 "Schreiben der Grafen von Solms an den Reichstag, betreffend die Collateral-Successions-Fälle und die damit verbundene Zahlung von Laudemiengeldern."; Deduktion 1344 "Dictatum Ratisbonae, die 9. Septembris 1758 per Moguntinum. Carl Wilhelm und Christoph Wilhelm, Prinzen zu Solms, Grafen zu Hungen und Greiffenstein, Herren zu Müntzenberg bitten die Reichsversammlung um ihre Unterstützung vor dem Reichs-Cammer Gericht in Sachen ""Derer Possessorum der Frey-Adelichen Burgken zu Bellersheim, wider Schultheiß, Förster, Markmeister, wie auch sämtliche Märkerschaft und Gemeinde daselbst."; Deduktion 1347 "Rechtfertigung der in der Reichs-Cammer-Gerichtlichen Urtheil vom 23. May a.c. unterm Nahmen der renitirenden Räthen in Kosten und zu fiscalischem Process unverdienter weise verurtheilten Fürstlich-Solmsischen Regierungs-Räthen, worinnen 1) Deren Betragen in Ansehung eines Hochpreißlichen Kayserlichen Reichs-Cammer-Gerichts, als Reichs-Gesetz- und Verfaßungs-mäßig behauptet. 2) Dem Herrn Fiscali generali auf seine bereits gethane ungegründete Klage geantwortet und 3) Dem gewesenen extrajudicial-Referenten, Herrn Reichs-Cammer-Gerichts-Assessor von Papius, offentlich gezeiget wird, daß er sich der Syndicats-Klage schuldig gemacht habe. Bey Gelegenheit des von dem Hochfürstlichen Haus Solms ergriffenen Recursus ad Comitia. Aus gnädigstem Special-Befehl entworfen von J. K. Förster Fürstlich-Solmsischen Hof- und Regierungs-Rath zu Braunfels."; Deduktion 1348 "Dictatum Regenspurg den ... 1760 per Moguntinum. Carl Wilhelm und Ludwig Wilhelm, Prinzen zu Solms Grafen zu Hungen und Greiffenstein, Herren zu Müntzenberg vor der Reichs-Tags-Versammlung den ""extra-judicial-Referenten"" der begangenen Nullitäten und Irregularitäten halber anzuklagen."; Deduktion 1349 "Urkund Kayserlichen Reichs-Cammergerichtlichen Urtheils in Sachen des Kayserlichen Fiscalis Generalis, wider den Fürstlich-Solms-Braunfelsischen Rath Foerster."; Deduktion 1350 "Wahrhafte denen Kayserlichen und Reichs-Cammer-Gerichtlichen Handlungen durchaus gemäße und eben damit bestärckte Species Facti cum annexis Gravaminibus et Petitio legali ab Seiten Ihro Hochfürstlichen Durchlaucht zu Solms-Braunfelß. Puncto abgenöthigten Recursus ad Comitia wider die Kayserliche und Reichs-Cammer-Gerichtliche Judicata vom 8. Martii, sodann 5. und insonderheit 29. April 1758. In Sachen der Adelichen Burgk-Possessoren zu Bellersheim Appellanten contra Schultheiß, Forster, Marckmeister, wie auch sämmtliche Märckerschaft und Gemeinde daselbst Appellaten. Mit Beylagen von Lit. A bis l. inclusive."; Deduktion 1351 "Nähere Prüfung der Stellen, welche des Kayserlichen und Reichs-Cammer-Gerichts-Assessor Johann Ulrich Freyherr von Gramer in denen Wezlarischen Neben- Stunden und zwar deren Zweyten Theil in Vierdten Rechts-Handel, sodann dem Dritten Theil im Fünfften Rechtshandel zum Nachtheil des Hoch-Fürstlich Solms-Braunfelsischen Hauses einfliessen lassen. Bey Gelegenheit des in eben dieser Materie von dem Kayserlichen Reichs-Cammer-Gericht abgenöthigten Recursus ad Comitia und zu dessen mehrerer Erläuterung, angestellt und entworfen, von einem Mitglied der Fürstlich-Solmsischen Regierung zu Braunfelß. Beylage Nro.1., 2., 3."; Deduktion 1352 "Dictatum Regenspurg, den 7. August 1760 per Moguntinum. Wahrhaffte mit Reichs-Cammer-gerichtlichen und andern unverwerfflichen Urkunden durchaus bestärckte Facti Species cum Deductione gravaminum, eorum qualificatione ad gravamina statuum communia, et petito legali. Abseiten Ihro Hochfürstlichen Durchlaucht zu Solms-Braunfels, entgegen und wider die mit denen unerhörtesten Nullitaeten und Irregularitaeten, in der innwärts bemerckten Hochgräflich Wittgensteinischen Erbschaffts-Angelegenheit, angefüllte Gcwaltthätig- und Zudringlichkeiten, des diese Sache dirigirenden Reichs-Cammer-gerichtlichen Senats und besonders des gewesenen extrajudical-Referenten, Herrn Cammer-Gerichts-Assessoris von Papius eine, durch eben diesen Senat und den Referenten wider das Hochfürstliche Hauß Solms in unbefugter Erweiterung der Reichs-Cammer-gerichtlichen Jurisdiction, tentirte Reichs-Gesetz- und Verfassungs-widrige Landes-Herrlicher Jurisdictions Beraub- und Entsetzung betreffend. Mit Beylagen von Lit. A. usque Lit. Oo. Regenspurg, Gedruckt bey Heinrich Georg Neubauer."; Deduktion 1353 "Nachtrag zu der in dem Recursu des Hochfürstlichen Hauses Solms-Braunfels, in Comitiis Imperii zur Reichs-Dictatur gekommenen Facti Species, als ein Zusatz der Hochbesagtem Fürstlichen Hause in der Hochgräflich Witgensteinischen Erbschafts-Sache, zugefügter widerrechtlichster Reichs-Cammergerichtlicher Beschwerden."; Deduktion 1354 "Anhang zu der unterm 7. August a.c. in Comitiis Imperii durch die Reichs-Dictatur gegangenen Species Facti und denen ad aedes Legatorum nach distribuirten Piecen als eine nähere Erläuterung des vom Hochfürstlichen Hause Solms-Braunfels in der Hochgräflich Witgensteinischen Erbschafts-Angelegenheit wider des Kayserlichen Reichs-Cammer-Gerichts Verfahren ergriffenen Recursus aus gnädigstem Special Befehl entworffen von J. K. Foerster, Fürstlich Solmsischen Hof- und Regierungs-Rath zu Braunfels, 1760. Regenspurg, Gedruckt bey Heinrich Georg Neubauer."; Deduktion 1355 "Dictatum Ratisbonae, die 21. August 1795 per Moguntinum. Betreffend die dem Hause Solms-Braunfels zugehörigen Besitzungen in Lothringen."; Deduktion 1356 "Pro Memoria die dem fürstlichen Hause Solms-Braunfels zugehörige Besitzungen in Lotharingen betreffend."; Deduktion 1357 "Dictatum Franckfurt, den 2. Octobris 1743 per Moguntinum. Memoriale an eine Hochansehnliche allgemeine Reichs-Versammlung Herrn Grafen Christian August, Grafen zu Solms-Laubach etc. um Intercessionales an Ihro Kayserliche Majestät die Fortsetzung des an dem Kaiserlichen und Reichs-Cammer Gericht gegen Dero widersinnige Unterthanen zu Freyensee bey nahe seit zwey hundert Jahren rechtshängigen anmaßlichen Freyheits-Sache, betreffend. Franckfurt am Mayn, Gedruckt bey Heinrich Ludwig Brönner."; Deduktion 1358 "Unfug des Recursus ad Comitia in unerheblicher Antastung Seiner Kayserlichen Majestät Reservati Juris Cognoscendi de suis privilegiis, welcher ab Seiten der armen Gemeinde Freyenseen gegen des Herrn Grafen zu Solms-Laubach Hoch-Gräfliche Hxcellence aus Gelegenheit eines von Hoch-Gräflicher Herrschafft den 2. Septembris 1743 ad Dictaturam gekommenen Schreibens gründlich dargethan wird. Cum Adjunctis sub N. 1., 2., 3., 4."; Deduktion 1564 "Dictatum Regensburg den 19. Martii 1756 per Chur-Sachsen. Schreiben an Ihro Römische Kayserliche Majestät vom Corpore Evangelicorum de dato 18. Februar 1756 die in Angelegenheit des Fürstlichen Solms-Braunfelsischen Debit-Wesens verordnete Kayserliche-Commission betreffend. Regenspurg, gedruckt bey Heinrich Georg Neubauer."
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
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